Befreiungen, Vergünstigungen und Zollpräferenzen

Durch die folgenden Verfahren können Sie durch die Ausfuhr Rückerstattungen geltend machen oder Ihre Waren im Ausland vergünstigt einführen. Bitte beachten Sie, dass eine Zollrückerstattung nicht mit der Rückerstattung der Mehrwertsteuer zusammen hängt.

Bei eingeführter Ware, die wieder zurück geschickt wird (so genannte ausländische Rückwaren), kann unter gewissen Bedingungen die erhobenen Einfuhrzollabgaben zurückerstattet werden.

Waren, welche die Freihandelsbestimmungen erfüllen, unterliegen im Ausland keinem oder einem günstigeren Zoll.

Waren können vorübergehend via einem ZAVV oder Carnet ATA ausgeführt werden. Die Waren müssen nach einer Frist wieder eingeführt werden.

Der passive Veredelungsverkehr umfasst die vorübergehende Ausfuhr von Waren zur Bearbeitung, Verarbeitung oder Ausbesserung. Beispiele: Reparatur einer Kamera im Ausland und Wiedereinfuhr usw.

Der nicht-präferenzielle Ursprung gilt, sofern bei der Wareneinfuhr und -ausfuhr aussenwirtschaftliche Massnahmen der Schweiz angewandt werden.

Weitere Befreiungen und Vergünstigungen:

https://www.bazg.admin.ch/content/bazg/de/home/informationen-firmen/ausfuhr-aus-der-schweiz/befreiungen-verguenstigungen-und-zollpraeferenzen_ausfuhr.html