Anwendungsbeispiele der Wertfreigrenze bei mehreren Personen

Anwendungsbeispiele der Wertfreigrenze bei mehreren Personen, wenn sie zusammen eine Zollanmeldung abgeben

Eine Person gibt eine Zollanmeldung für 2 Personen ab, die folgende Waren einführen (jeder Fall ist für sich zu betrachten):

 1.     Ein Gegenstand für 320 Franken (z. B. Möbel, Kleid, Uhr, Autoservice, Heimtier)

⇒ Gegenstände im Wert von über 300 Franken sind immer mehrwertsteuerpflichtig. Für den Gegenstand muss die Mehrwertsteuer bezahlt werden.

2.     Zwei Gegenstände zu je 220 Franken

⇒ Wertfreigrenze für 2 Personen kann beansprucht werden, d.h. die Gegenstände können mehrwertsteuerfrei eingeführt werden.

3.     Drei Gegenstände zu je 220 Franken

⇒ Wertfreigrenze kann von einer Person  beansprucht werden (300 Franken), die Wertfreigrenze für zweite Person ist überschritten. Für 360 Franken muss die Mehrwertsteuer bezahlt werden (660 - 300 = 360 Franken).

4.     Lebensmittel innerhalb der Höchstmengen, für insgesamt 1000 Franken

⇒ Wertfreigrenze kann von einer Person für 300 Franken beansprucht werden, Wertfreigrenze für die zweite Person ist überschritten. Für Lebensmittel im Wert von 700 Franken ist die Mehrwertsteuer zu bezahlen (1000 - 300 = 700 Franken).


Eine Person gibt eine Zollanmeldung für 3 Personen ab, die folgende Waren einführen (jeder Fall ist für sich zu betrachten):

1.     Ein Gegenstand für 800 Franken (z. B. Möbel, Kleid, Uhr, Autoservice, Heimtier)

⇒ Gegenstände im Wert von über 300 Franken sind immer mehrwertsteuerpflichtig. Für den Gegenstand muss die Mehrwertsteuer bezahlt werden.

2.     Fünf Gegenstände zu je 200 Franken

⇒ Wertfreigrenze kann von zwei Personen beansprucht werden (je 300 Franken), die Wertfreigrenze für die dritte Person ist überschritten. Für 400 Franken muss die Mehrwertsteuer bezahlt werden (1000 - 600 = 400 Franken).

3.     Zwei Gegenstände zu je 200 Franken und ein Gegenstand für 500 Franken

⇒ Wertfreigrenze kann von zwei Personen für die zwei Gegenstände zu je 200 Franken beansprucht werden. Da für einen Gegenstand mit einem Wert von über 300 Franken die Mehrwertsteuer jedoch immer zu bezahlen ist, muss für 500 Franken die Mehrwertsteuer bezahlt werden.

4.     Fünf Gegenstände zu je 200 Franken und ein Gegenstand für 500 Franken

⇒ Wertfreigrenze kann von zwei Personen beansprucht werden (je 300 Franken), Wertfreigrenze für dritte Person ist überschritten. Für 900 Franken muss die Mehrwertsteuer bezahlt werden (1000 - 600 = 400 + 500 = 900 Franken)

Weiterführende Informationen

Weitere Informationen

Info Zoll: alle wichtigen Informationen auf einen Blick (PDF, 2 MB, 31.08.2023)Mit der Broschüre wollen wir dazu beitragen, Ihren Weg durch den Schweizer Zoll reibungslos zu gestalten. Kennen Sie schon unsere App QuickZoll?

https://www.bazg.admin.ch/content/bazg/de/home/information-private/reisen-und-einkaufen--freimengen-und-wertfreigrenze/einfuhr-in-die-schweiz/warenwert-bis-chf-300--mehrwertsteuerfrei/anwendungsbeispiele-der-wertfreigrenze-bei-mehreren-personen.html