Carnet ATA

Das Carnet ATA ist ein internationales Zolldokument. Es wird für die vorübergehende Ein-, Aus- und Durchfuhr (Transit) von Waren verwendet. Mit diesem Zolldokument können Sie die Zollformalitäten für die Schweiz und für das Ausland erledigen. Bei den Grenzübertritten müssen Sie weder ein nationales Zolldokument beantragen noch eine Sicherheit gegenüber den Zollbehörden leisten.

Das Carnet ATA erhalten Sie bei den Industrie- und Handelskammern. Die Sicherstellung der Einfuhrabgaben leisten Sie bei dieser Ausgabestelle. Es ist ein Jahr gültig.

In der Schweiz informieren die Industrie- und Handelskammern über die Bedingungen für den Erhalt eines Carnet (siehe KMU-Portal: Adressen Handelskammer).

Sie können das Carnet ATA auch für mehrere Grenzübertritte verwenden. Als Inhaber des Carnet ATA haben Sie stets die Möglichkeit, alle Waren oder nur Teile davon aus der Schweiz bzw. zurück ins Inland zu bringen.

Das Carnet ATA können Sie vor allem verwenden für:

  • Waren, die Sie an einer öffentlichen Ausstellung präsentiert wollen.
  • Warenmuster zur Vorführung oder Bestellungsaufnahme (Uhren, Schmuck, Kleider, Schuhe etc.).
  • Berufsausrüstung.

Die Anwendungsbereiche werden jedoch in den einzelnen Ländern unterschiedlich ausgelegt. In Zweifelsfällen wenden Sie sich direkt an die dortigen Zollbehörden.

Weitere Informationen zum Carnet ATA finden Sie in der Ziffer 4.12 der Richtlinie 10-60 (Verfahren der vorübergehenden Verwendung) (PDF, 801 kB, 01.03.2023)

 
https://www.bazg.admin.ch/content/bazg/de/home/informationen-firmen/ausfuhr-aus-der-schweiz/besondere-ausfuhrverfahren/voruebergehende-ausfuhr/carnet-ata.html