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Checkliste Ausfuhr (e-dec oder Papierzollanmeldung)

Handelswaren, die aus der Schweiz ausgeführt werden, müssen beim Schweizer Zoll schriftlich oder elektronisch angemeldet werden.

E-dec / Passar – Parallelphase Ausfuhr abgeschlossen

Ausnahmegesuche für eine verlängerte Benutzung von E-dec Export werden nicht mehr akzeptiert.

Für die Anmeldung von Ausfuhren stehen nun folgende Möglichkeiten zur Verfügung:

  • Passar Ausfuhr (Standard, mit API-Anbindung)
  • E-dec Web (Webanwendung)
  • Beauftragung eines Verzollungsdienstleisters (z.B. Spedition)

Nachfolgend finden Sie einen Überblick über das Ausfuhrverfahren. Sie können die aufgeführten Schritte selbst vornehmen, oder bei Bedarf einen Dienstleister (Speditions-, Kurierfirma, Verzollungsagentur) für das gesamte oder Teile des Verfahrens beauftragen.

So gehen Sie bei der Ausfuhr vor

Weitere Informationen

Auskunftszentrale für Zollbestimmungen