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Checkliste Ausfuhr (e-dec oder Papierzollanmeldung)

Handelswaren, die aus der Schweiz ausgeführt werden, müssen beim Schweizer Zoll schriftlich oder elektronisch angemeldet werden.

Nachfolgend finden Sie einen Überblick über das Ausfuhrverfahren. Sie können die aufgeführten Schritte selbst vornehmen, oder bei Bedarf einen Dienstleister (Speditions-, Kurierfirma, Verzollungsagentur) für das gesamte oder Teile des Verfahrens beauftragen.

So gehen Sie bei der Ausfuhr vor

Ausfuhren mit E-dec bleiben noch bis Ende 2025 möglich.
E-dec Web kann bis auf Weiteres weiterbenutzt werden. Der Termin für die Ablösung durch Declar wird zu einem späteren Zeitpunkt kommuniziert.

Sie haben bisher Waren mit E-dec Export oder E-dec Web exportiert? So gehen Sie bei der Umstellung auf Passar vor:

Umstellung auf Passar Ausfuhr

Weitere Informationen

Auskunftszentrale für Zollbestimmungen