Die Aufhebung der Industriezölle (BBl 2021 2330) tritt am 1. Januar 2024 in Kraft. Dies hat der Bundesrat in seiner Sitzung vom 2. Februar 2022 entschieden, nachdem die notwendige Änderung des Zolltarifgesetzes am 1. Oktober 2021 durch das Parlament verabschiedet worden war.
Mit dem 1. Januar 2024 hat der Bundesrat das Datum für das Inkrafttreten der Massnahme so gewählt, dass die Umstellungsaufwände für Wirtschaftsakteure und bei der Verwaltung so tief wie möglich gehalten werden können. Allen Akteuren steht damit genügend Vorlaufzeit für die erforderlichen technischen und organisatorischen Anpassungen zur Verfügung.
Als Industrieprodukte gelten in der Schweiz alle Güter mit Ausnahme der Agrarprodukte (inkl. Futtermittel) und der Fischereierzeugnisse. Die Aufhebung der Industriezölle umfasst somit alle Waren der Kapitel 25–97 des Zolltarifs mit Ausnahme einiger Produkte der Kapitel 35 und 38, die als Agrarprodukte klassifiziert sind.
Die unten unter "Weitere Informationen" aufgeführte Excel Tabelle
"Vereinfachung des Zolltarifs 1.1.2024" enthält die vorgesehenen Änderungen der Zollansätze sowie die neue Struktur des Zolltarifs:
- Das Blatt 1 ermöglicht einen Vergleich zwischen der aktuellen Version 1.1.2022 und der neuen Version 1.1.2024, und Blatt 2 enthält einige Erklärungen dazu.
Beispiel: die Tarifnummern 2501.0010 Tafelsalz sowie Salz in Kleinverkaufspackungen aller Art (Zollansatz: 8.60 Fr. je 100 kg brutto) und 2501.0090 andere (Zollansatz: 0.50 Fr. je 100 kg brutto) werden ab 1.1.2024 unter die Tarifnummer 2501.0000 zusammengefasst und der Zollansatz auf null reduziert, Salz (einschliesslich präpariertes Tafelsalz und denaturiertes Salz) und reines Natriumchlorid, auch in wässeriger Lösung oder mit Zusatz von Antiklumpmitteln oder Stoffen zur Erhaltung der Fliesseigenschaften; Meerwasser (Zollansatz: 0.00 Fr. je 100 kg brutto).
- Das Blatt 3 stellt die per 1.1.2024 vorgesehene, vollständige neue Tarifstruktur (Kap. 1-97) dar.
- Das Blatt 4 enthält die Konkordanzliste der Tarifnummern 2024 ↔ 2022.
Weitere Informationen (einschliesslich FAQ: Fragen und Antworten) finden Sie auf der Webseite des SECO Aufhebung Industriezölle oder in der Botschaft zur Änderung des Zolltarifgesetzes (BBl 2019 8479).