Vereinfachte Zollanmeldung von Kleinsendungen im ZE-Verfahren

Basierend auf e-dec Import haben wir für Kleinsendungen e-dec easy entwickelt. Mit einer reduzierten Einfuhrzollanmeldung (EZA) können Sie zollfreie Sendungen anmelden, auch wenn die Mehrwertsteuer (MWST) bezahlt werden muss.

Folgende Kriterien müssen gemeinsam (kumulativ) erfüllt sein:

  • Die Rohmasse (Eigengewicht der Ware mit Verpackung, Füllmaterial und Warenträger) ist nicht höher als 1000 Kilogramm;
  • der Mehrwertsteuerwert (Entgelt/Marktwert am Bestimmungsort) ist nicht höher als 1000 Franken;
  • die Sendung untersteht keinen nichtzollrechtlichen Erlassen (NZE);
  • die Sendung unterliegt keiner Bewilligungspflicht; und
  • die Einfuhrabgaben (ohne MWST) betragen nicht mehr als 5 Franken.

Ist eine dieser Bedingungen nicht erfüllt, müssen Sie Ihre Sendung mit e-dec Import anmelden.

Ausgenommen von e-dec easy

Waren, die mit besonderen Formularen angemeldet (z. B. Übersiedlungsgut) oder mit einem bewilligungspflichtigen Zollverfahren angemeldet werden (z. B. Veredelungsverkehr), müssen mit e-dec Import angemeldet werden.

Zudem ist mit e-dec easy eine Verlagerung der Steuerentrichtung (Verlagerungsverfahren Mehrwertsteuer) ausgeschlossen.

Ebenfalls steht Ihnen mit e-dec easy die provisorische Veranlagung nicht zur Verfügung. Dies, weil umfassenden Daten verlangt werden (z. B. Zolltarifnummer, Zollansatz).

https://www.bazg.admin.ch/content/bazg/de/home/services/services-firmen/services-firmen_einfuhr-ausfuhr-durchfuhr/e-dec/e-dec-import/vereinfachte-zollanmeldung-von-kleinsendungen-im-ze-verfahren.html