Ausfuhr aus der Schweiz

Die Vorschriften und Formalitäten hängen davon ab, ob Sie das Fahrzeug:

 

Verzolltes Fahrzeug vorübergehend im Ausland benutzen

Fahrzeuge, die mit schweizerischen Kontrollschildern ausgerüstet sind, können Sie ohne Zollpapiere (d. h. formlos) ins Ausland verbringen und anschliessend wiedereinführen.

Allgemeine Informationen zur vorübergehenden Verwendung von Waren finden Sie unter Vorübergehende Ausfuhr.

Bei der Wiedereinreise mit dem Fahrzeug müssen Sie sämtliche im Ausland durchgeführten Reparaturen, Umbauten, Veredelungen etc. unaufgefordert an der Grenze beim Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit anmelden. Informationen finden Sie unter Passiver Veredelungsverkehr

 
https://www.bazg.admin.ch/content/bazg/de/home/informationen-firmen/verkehrsabgaben-und-strassenverkehrsrecht/strassenfahrzeuge/ausfuhr-aus-der-schweiz.html