Zollfreie oder zollreduzierte Einfuhr von Waren

Freihandelsabkommen der Schweiz und präferenzieller Ursprung

Ursprungswaren aus Staaten, mit denen ein Freihandelsabkommen besteht oder aus Entwicklungsländern, können meist zollfrei oder zu reduzierten Ansätzen (Zollpräferenz) eingeführt werden. Die Reduktion ist im Zolltarif - Tares www.tares.ch für jedes Land ersichtlich.

Die Schweiz hat mit verschiedenen Staaten Freihandelsabkommen abgeschlossen. Die Vorzugsbehandlungen dieser Abkommen gelten jedoch nur für Waren, die alle vorgesehenen Ursprungs- und Verfahrensbestimmungen erfüllen. Eine Übersicht zu allen Freihandelsabkommen finden Sie unter folgendem Link:

Vorgehen

Für eine so genannte präferenzbegünstigte Einfuhr ist zwingend ein gültiger Ursprungsnachweis, der den Ursprungsbestimmungen des entsprechenden Abkommens entsprechen muss, vorzulegen. Details finden Sie unter den Links:
R30 - Freihandelsabkommen, Ursprungsnachweise und Merkblatt zur Bestimmung der formellen Gültigkeit.

Die präferenzielle Veranlagung muss in der Zollanmeldung beantragt werden, sie wird nicht automatisch gewährt.

Ursprungsnachweise

Fragen zur Ausstellung von Ursprungsnachweisen sind an die Behörden des Ausfuhrlandes zu richten. Mit dem Merkblatt zur Bestimmung der formellen Gültigkeit von Präferenznachweisen können Sie die formelle Gültigkeit eines Ursprungsnachweises beurteilen.

Nachträgliche präferenzielle Veranlagung (provisorische Veranlagung)

Wurde infolge Irrtums, Versehens oder besonderer Umstände bei der Ausfuhr keine WVB ausgestellt, kann diese nachträglich ausgestellt werden. Bitte studieren Sie dazu das Merkblatt zur Bestimmung der formellen Gültigkeit

Unsere Öffnungszeiten und Adressen

Bitte beachten Sie für die Zollanmeldung (Veranlagung) von Handelswaren die Öffnungszeiten der Zollstellen. Zollanmeldungen sind von Montag bis Freitag während der Veranlagungszeiten möglich, einige Zollstellen haben zusätzlich am Samstagvormittag geöffnet. Die detaillierten Öffnungszeiten finden Sie im Dienststellenverzeichnis.

Ausländische Zollbehörden

Zu den ausländischen Vorschriften können wir Ihnen keine Auskünfte geben. Bitte erkundigen Sie sich bei der ausländischen Zollbehörde.

https://www.bazg.admin.ch/content/bazg/de/home/informationen-firmen/meist-gesuchte-stichwoerter/zollfreie-oder-zollreduzierte-einfuhr-von-waren.html