Kontingentbewirtschaftung

Zollkontingente sind Verpflichtungen im Agrarbereich, einer bestimmten Menge eines Erzeugnisses unter bestimmten Voraussetzungen den Marktzugang zu einem tieferen Zollansatz zu gewähren. Dabei wird zwischen

  • den individuellen Zuteilungen des Bundesamtes für Landwirtschaft BLW und

  • den Sammelkontingenten (präferenzielle Zollkontingente, Globalkontingente) des ​Bundesamtes für Zoll und Grenzsicherheit BAZG

unterschieden.

Zollanmeldung

Die Zollkontingente werden mit „e-quota“, einem elektronischen System für die Kontingentbewirtschaftung, verwaltet. Aus diesem Grund unterliegen kontingentierte Handelswaren der obligatorischen Zollveranlagung mit „e-dec Import“ oder „e-dec web“.

Die Zollanmeldungen werden direkt bei Übermittlung der Einfuhrzollanmeldung überprüft und entsprechend verarbeitet. Das IT-System „e-dec Import“ weist nicht-konforme Zollanmeldungen zurück.

https://www.bazg.admin.ch/content/bazg/de/home/informationen-firmen/einfuhr-in-die-schweiz/befreiungen-verguenstigungen-und-zollpraeferenzen_einfuhr/zollkontingente.html