Vorgehen bei Beschwerden gegen Veranlagung
Führen Sie bei der Einreise oder der Rückkehr in die Schweiz Waren für den eigenen, privaten Gebrauch oder zum Verschenken mit, welche die Freimengen oder die Wertfreigrenze übersteigen, müssen Sie für diese Waren Zollabgaben und die Mehrwertsteuer bezahlen.
Sie erhalten als Zahlungsnachweis:
Sind Sie mit dem Zahlungsnachweis nicht einverstanden?
Sie können eine Beschwerde einreichen, wenn Sie mit der Abgabenerhebung nicht einverstanden sind. Wenden Sie sich dafür schriftlich an die zuständige Zollkreisdirektion und legen sie dem Schreiben vorhandene Beweisdokumente bei.
Die wichtigsten Punkte, die Sie bei Beschwerden über Entscheide des Bundesamtes für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) berücksichtigen müssen finden Sie in der Rubrik Zollanmeldung > Beschwerden.