Das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) digitalisiert seine Dienstleistungen. Die Bierbrauereien profitieren als Erste davon. Die neue Anwendung Biera im ePortal des Eidgenössischen Finanzdepartements ersetzt seit März 2021 das bisherige Biersteuerformular.
Das Vorgehen unterscheidet sich je nach Brauereikategorie:
1. Brauereien, die vor dem 31.12.2020 bei der formaligen EZV registriert waren und die Biersteuer jährlich deklarieren
Sie erhalten vom BAZG Anfang Januar 2022 per Post detailliertere Informationen zum Registrierungsprozess. Die erste digitale Steuerdeklaration erfolgt im Januar 2022 für das Kalenderjahr 2021.
2. Brauereien, die ihre Brautätigkeit ab 2021 beginnen
Neue, noch nicht beim BAZG registrierte Brauereien mit Braubeginn ab 2021 können sich seit März 2021 im ePortal registrieren. Die erste digitale Steuerdeklaration erfolgt im Januar 2022 für das Kalenderjahr 2021. Weiterführende Informationen zur Selbstregistrierung finden Sie unter folgendem Link: www.bazg.admin.ch/onboarding
Grundsätzliches zur Biersteuer
Alkoholhaltiges Bier und Biermischgetränke unterliegen der Biersteuer.
Für im Inland hergestelltes Bier ist die Herstellerin oder der Hersteller steuerpflichtig. Die Steuerschuld entsteht im Zeitpunkt, in dem das Bier den Herstellungsbetrieb verlässt oder zum Konsum im Herstellungsbetrieb verwendet wird.
Für eingeführtes Bier ist die Zollschuldnerin oder der Zollschuldner steuerpflichtig. Die Steuerschuld entsteht im Zeitpunkt der Überführung des Biers in den zollrechtlich freien Verkehr.
Die Biersteuer bemisst sich nach der Gradstärke des Bieres (Grad Plato), auf der Grundlage des Stammwürzegehaltes.
Der Steuertarif ist in 3 Kategorien unterteilt:
Steuersätze je hl
Leichtbier (bis 10,0 Grad Plato)
Fr. 16.88
Normal- und Spezialbier (von 10,1 bis 14 Grad Plato)
Fr. 25.32
Starkbier (ab 14,1 Grad Plato)
Fr. 33.76
Für wirtschaftlich
unabhängige Kleinbrauereien mit einer Jahresproduktion von weniger als 55‘000
Hektoliter kommt die Biersteuermengenstaffel mit ermässigten Steuersätzen (bis 40%) zum Tragen.
Unter der Rubrik
Dienstleistungen / Informationen finden Sie weitere Angaben für die Brauereien
im Inland (Zollgebiet), zur gewerbsmässigen Einfuhr von Bier und
Biermischgetränken sowie statistische Daten.