Checkliste Einfuhr
Handelswaren, die in die Schweiz eingeführt werden, müssen beim Schweizer Zoll schriftlich oder elektronisch angemeldet werden.
Nachfolgend finden Sie einen Überblick über das Einfuhrverfahren. Sie können die aufgeführten Schritte selbst vornehmen, oder bei Bedarf einen Dienstleister (Speditions-, Kurierfirma, Verzollungsagentur) für das gesamte oder Teile des Verfahrens beauftragen.
So gehen Sie bei der Einfuhr vor
Prüfen Sie vorgängig,
- ob Ihre Waren eingeführt werden dürfen und ob Sie dabei bestimmte Einfuhrbestimmungen beachten müssen. Allgemeine Informationen zu Verboten, Beschränkungen oder Bewilligungspflichten finden Sie auf unserer Webseite. Im Zolltarif Tares finden Sie diese Informationen sowie die Tarifnummer konkret zu Ihren Waren
- im Zolltarif Tares ob Sie für Ihre Waren aufgrund ihres Ursprungs eine Zollreduktion oder -befreiung erhalten können:
- In den Tares Bemerkungen finden Sie weitere Angaben über die Freihandelsabkommen.
- Ebenfalls in den Tares-Bemerkungen finden Sie einen Überblick über die Zollpräferenzen für Entwicklungsländer
- bei den ausländischen Zollbehörden, welche Ausfuhrbestimmungen für das Herkunftsland und welche Durchfuhrbestimmungen für allfällige Transitländer gelten.
- ob die Begleitpapiere vom ausländischen Exporteur/Versender vollständig sind: die wichtigsten Begleitdokumente sind Handelsrechnungen, Präferenz- Ursprungsnachweise, allfällige Bewilligungen/Zeugnisse sowie amtliche Bestätigungen oder Analyse-Zertifikate (siehe vorhergehende Punkte).
- ob Sie über eine UID Nummer verfügen, falls die Deklaration elektronisch erfolgen soll.
- Die Anmeldung kann in Deutsch, Französisch oder Italienisch erfolgen.
- Melden Sie Ihre Waren selber an, dann wählen Sie eine der folgenden Plattformen für die elektronische Erfassung Ihrer Warenanmeldung:
- Webanwendung ohne Registrierung: E-dec Web
- B2B Schnittstelle mit Registrierung: E-dec Import
- Pflegen Sie die gemäss E-dec Web (Tarif-Nummer, UID Nummer usw.) bzw. E-dec Import erforderlichen Angaben auf Basis der Begleitdokumente und allfälligen Ursprungsnachweisen ein.
- Fristen: Die Warenanmeldung muss spätestens beim Verbringen der Ware ins Zollgebiet vorliegen.
E-dec Web: Die Anmeldung kann maximal 30 Tage vor der Einfuhr im System erfasst werden. Sobald die Waren von Ihnen bei der Dienststelle angemeldet und angenommen werden, müssen Sie die Waren innerhalb von 24 Stunden einführen.
E-dec Import: Der E-dec Benutzer sendet die Warenanmeldung via E-dec an uns. Die Daten dürfen maximal 24 Stunden vor der Einfuhr übermittelt werden (so genannte Vorausanmeldung). Wir melden «gesperrt» oder «frei» umgehend zurück. «Gesperrt» bedeutet, dass sich der Transporteur mit Begleitpapieren am Schalter der Dienststelle melden muss. Bei Bedarf führen wir eine Kontrolle durch. «Frei» heisst, dass der Transporteur die Waren direkt einführen kann. - Drucken Sie die Warenanmeldung (Einfuhrliste und Bezugschein) aus. Geben Sie diese dem Transporteur mit, zusammen mit relevanten Begleitdokumenten (Rechnung, Ursprungsnachweise, Transitdokument usw.) und Ihrer Ware.
Nachfolgend finden Sie Informationen über die Einfuhr über die Strasse (die anderen Verkehrsarten finden Sie in diesem Bereich beschrieben):
- Ihr Transporteur begibt sich mit der Warenanmeldung und den Begleitdokumenten zum Schalter der angrenzenden ausländischen Zollstelle. Dort muss er die geforderten Dokumente, gemäss Abklärungen, am Schalter vorweisen. Auch hier kann eine Kontrolle vorgenommen werden. Der CH Zoll kann für ausländische Bestimmungen aus rechtlichen Gründen keine Auskunft erteilen. Eine Auswahl der ausländischen Zollbehörden finden Sie unter diesem Link.
- Anschliessend meldet er sich bei der Schweizer Zollstelle am Schalter an. Handelswaren können nur an bestimmten Zollstellen eingeführt werden -> Öffnungszeiten Zollstellen beachten.
- Die Veranlagungsverfügung (eVV) wird anschliessend durch das BAZG erstellt. Bezahlung: Als importierende Firma können Sie die eVV elektronisch beziehen (falls Sie ein Zollkonto ZAZ haben) oder der Transporteur bezahlt direkt am Schalter (Barzahler). Hier finden Sie Informationen zur Registrierung.
- Allenfalls wird eine physische Warenkontrolle von uns vorgenommen, um zu überprüfen, ob die Angaben in der Warenanmeldung richtig sind.
- Für die Einfuhr von Waren fallen in der Regel Abgaben an wie Mehrwertsteuer, Zölle usw. Falls Sie kein ZAZ-Konto haben müssen die anfallenden Abgaben vor Ort durch den Transporteur beglichen werden z.B. via Kreditkarte, Twint, bar usw.
- Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA) für Fahrzeug mit über 3,5 Tonnen Gesamtgewicht: Falls der Transporteur kein LSVA Gerät, Emotach, oder EETS verwendet, wird das Fahrzeug von uns registriert. Wir händigen dem Transporteur anschliessend eine LSVA ID Karte aus, mit der er den Kilometerstand deklariert und bei der Ausreise aus der Schweiz auf einer besetzten Zollstelle die LSVA bezahlt.
- Der Transporteur muss die freigegebenen Waren innerhalb 24 Stunden abtransportieren.
- Innerhalb 60 Tagen können Sie eine nachträgliche Korrektur Ihrer Warenanmeldung beantragen, oder eine Beschwerde gegen eine Veranlagungsverfügung (eVV) einreichen (Berichtigungsgesuch).
- Erkundigen Sie sich auf dieser Infoseite der Eidgenössischen Steuerverwaltung bezüglich den Bestimmungen zur Archivierung der eVV.
- Deklarationsplattformen:
- Die Nutzung des E-dec Web ist kostenlos.
- Die E-dec Import Software können Sie bei einem externen Anbieter erwerben.
- Bei der Einfuhr von Handelswaren in die Schweiz können Zölle, Mehrwertsteuer oder andere Abgaben anfallen. Diese berechnen sich aufgrund der Tarifnummer, Warenmenge, -gewicht und -wert sowie Herkunftsland. Sämtliche Angaben dazu finden Sie im Zolltarif Tares.
- Beim Ausfuhrland fallen in der Regel keine Abgaben an – erkundigen Sie sich dazu bei den Behörden des Herkunftslandes.
- Falls Sie eine Speditions- oder eine Kurierfirma für den Transport und/oder mit der Warenanmeldung beauftragt haben, fallen entsprechende Kosten an.
- Deklarationsplattformen:
- Hat Ihre Firma den Status «zugelassener Empfänger», vereinfacht sich das Einfuhrverfahren.
- Für die vorübergehende Ein- und Wiederausfuhrfuhr, bzw. vorübergehende Verwendung im Inland, gibt es eigene Verfahren: Zwischenabfertigung ZAVV und/oder Carnet ATA. Die Waren werden dabei im Inland nicht verändert. Typische Anwendungsfälle sind: Messen, Ausstellungen, Pferde, Oldtimer usw.
- Ausbesserungsverkehr, bzw. Veredelungsverkehr, auch aktiver Veredelungsverkehr genannt, umfasst die vorübergehende Einfuhr von Waren zur Bearbeitung, Verarbeitung und Ausbesserung.
- Periodische Sammelanmeldung (Periodic) für Massengüter wie Kies.
- Zollfreilager und Lagerverkehr
- Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter (AEO)
- Landwirtschaftlicher Bewirtschaftungsverkehr
Passar: Neuerungen bei der Einfuhr ab 2025
- Die bestehenden Frachtanwendungen E-dec, E-dec Web und NCTS werden schrittweise durch das neue einheitliche Warenverkehrssystem «Passar» abgelöst.
- Die Umstellung von e-dec Import auf Passar erfolgt zwischen Anfang 2025 und Herbst 2026.
Weitere Informationen
Auskunftszentrale für Zollbestimmungen
Montag 08:00-11:30 13:30-17:00 Dienstag 08:00-11:30 13:30-17:00 Mittwoch 08:00-11:30 13:30-17:00 Donnerstag 08:00-11:30 13:30-17:00 Freitag 08:00-11:30 13:30-17:00