Zum Hauptinhalt springen

Checkliste Einfuhr

Handelswaren, die in die Schweiz eingeführt werden, müssen beim Schweizer Zoll schriftlich oder elektronisch angemeldet werden.

Nachfolgend finden Sie einen Überblick über das Einfuhrverfahren. Sie können die aufgeführten Schritte selbst vornehmen, oder bei Bedarf einen Dienstleister (Speditions-, Kurierfirma, Verzollungsagentur) für das gesamte oder Teile des Verfahrens beauftragen.

So gehen Sie bei der Einfuhr vor

Passar: Neuerungen bei der Einfuhr ab 2025

  • Die bestehenden Frachtanwendungen E-dec, E-dec Web und NCTS werden schrittweise durch das neue einheitliche Warenverkehrssystem «Passar» abgelöst.
  • Die Umstellung von e-dec Import auf Passar erfolgt zwischen Anfang 2025 und Herbst 2026.

Mehr Informationen

Auskunftszentrale für Zollbestimmungen