Das Zollkonto im zentralisierten Abrechnungsverfahren der Zollverwaltung (ZAZ) - Übersicht
Mit dem zentralisierten Abrechnungsverfahren (ZAZ) des Bundesamtes für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) kommen Sie schnell und bargeldlos durch den Zoll.
Das Zollkonto im zentralisierten Abrechnungsverfahren der Zollverwaltung (ZAZ) - Weitere Informationen
Ab dem 1. Januar 2025 treten bedeutende Änderungen im Schuldbetreibungs- und Konkursgesetz in Kraft und es werden neue Zinssätze für Bundessteuern eingeführt. Das zentralisierte Abrechnungsverfahren erleichtert die zügige und bargeldlose Zollabwicklung.
Merkblatt zentralisierte Abrechnungsverfahren des BAZG (ZAZ)
Ab dem 1. Januar 2025 treten wichtige Änderungen im Schuldbetreibungs- und Konkursgesetz in Kraft, die für Unternehmen relevant sind, insbesondere in Bezug auf öffentlich-rechtliche Forderungen.
ZAZ Ablauf
Ab dem 1. Januar 2025 treten Änderungen im Schuldbetreibungs- und Konkursgesetz (SchKG) in Kraft, die sich auf die Einforderung öffentlich-rechtlicher Forderungen auswirken. Das zentrale Abrechnungsverfahren (ZAZ) des BAZG erleichtert schnelle und bargeldlose Zollabwicklungen.
ZAZ-Konto eröffnen
Ab 2026 werden die aktuellen ZAZ-Konten durch die Passar 2.0 Umstellung abgelöst und durch die Geschäftspartner-ID ersetzt. Importeuren und Spediteuren wird empfohlen, sich dem zentralisierten Abrechnungsverfahren anzuschließen. Eine Beitrittserklärung und Sicherheitsleistung sind erforderlich.
Zahlungen und Rechnungen
Sie können Ihre Rechnungen entweder per Lastschriftverfahren (LSV) oder per E-Rechnung bezahlen. Informieren Sie sich hier über die Zahlungsmodalitäten.
Probleme: Fragen und Antworten
Ab dem 1. Januar 2025 gelten wesentliche Veränderungen im Schuldbetreibungs- und Konkursgesetz, die besonders die Einforderung öffentlich-rechtlicher Forderungen betreffen. Für Unternehmen sind gezielte Anpassungen und Informationen zu Zoll- und Abgabeverfahren wichtig. Lesen Sie häufig gestellte Fragen, um eventuelle Unstimmigkeiten und technische Probleme zu klären.
Kontakte ZAZ
Diese Seite bietet Kontaktinformationen für Fragen zum ZAZ-Verfahren des Bundesamtes für Zoll und Grenzsicherheit. Je nach Anliegen gelangen Sie direkt zur passenden Ansprechstelle.