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Zollverfahren nach Verkehrsarten: Strasse-, Post- und Kurier-, Bahn-, Luft- und Schiffsverkehr

Je nach Transportmittel wie Lastwagen oder Zug unterscheiden sich die Vorgehensweisen bei der Verzollung. Nachfolgend finden Sie einen Überblick über die verschiedenen Verkehrsarten.

Bahnverkehr

Informationen zur Verzollung von Handelswaren im Bahnverkehr. Erfahren Sie, wann eine Anmeldung erforderlich ist und welche Vorschriften für den Transport in regionalen Zügen gelten.

Postversand, Interneteinkauf, Kurierverkehr

Diese Seite informiert über die Verzollung von Waren bei der Einfuhr in die Schweiz, einschließlich Zollabgaben, Mehrwertsteuer und spezieller Importvorschriften. Zudem wird erklärt, wie Waren deklariert werden müssen und welche Regeln für die Rückerstattung von Abgaben im Falle einer Wiederausfuhr gelten.

Strassenverkehr

Handelswaren, die aus der Schweiz ausgeführt werden müssen, sind beim Schweizer Zoll anzumelden. Die meisten Waren werden über die Straße in die Schweiz transportiert. Diese Seite bietet eine Übersicht über das Einfuhrverfahren und die Richtlinien zu verschiedenen Verkehrsarten.

Spezialfall: Grenzzonenverkehr
Auf dieser Infoseite finden Sie einen entsprechenden Abschnitt mit Richtlinien zum Grenzzonenverkehr.

Alle Richtlinien zu den Verkehrsarten auf einen Blick.

Auskunftszentrale für Zollbestimmungen