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Bewilligungspflicht (Ein- und Ausfuhrbeschränkungen)

Beim Import und Export bestimmter Waren müssen verschiedene Bewilligungen und Vorschriften beachtet werden. Diese umfassen sowohl Zertifizierungspflichten als auch bestimmte Beschränkungen und Verbote. Im elektronischen Zolltarif Tares können Sie die spezifischen Anforderungen nachschlagen.

Im Zweifelsfall sollten Sie sich an die zuständige Bewilligungsstelle wenden. Einzelheiten erfahren Sie auf den Seiten der jeweiligen Rechtsbereiche und bei den zuständigen Bewilligungsstellen (siehe unter Weitere Informationen).

Schutz der öffentlichen Sicherheit

Schutz der gewerblichen Rechte

Schutz der Umwelt

Schutz der Gesundheit

Schutz der Tier- und Pflanzenwelt

Wirtschaftliche und landwirtschaftliche Massnahmen

Abbildung der Bewilligungspflicht im elektronischen Zolltarif Tares

Im elektronischen Zolltarif Tares sind die Auflagen nach Möglichkeit aufgeführt.

Sofern im Tares nach der Abfrage der Tarifnummer auf der Seite «Anzeige Details», «Bewilligungspflicht» ein entsprechender Hinweis steht, dürfen die Waren der betreffenden Tarifnummer und eines allfälligen Schlüssels nur mit einer Bewilligung der genannten Bewilligungsstelle ein- oder ausgeführt werden oder die bewilligungsfreie Ein- oder Ausfuhr muss nachgewiesen werden können.

Die Abbildung der Bewilligungspflicht im elektronischen Zolltarif Tares ist nicht vollständig. Massgebend sind die entsprechenden Rechtserlasse. Erkundigen Sie sich bei Unsicherheiten bei der zuständigen Bewilligungsstelle.