Tiere und Tierprodukte
Tiere und Tierprodukte, die Sie aus Drittstaaten in die Schweiz einführen möchten, müssen einer veterinärrechtlichen Grenzkontrolle unterzogen werden. Diese Kontrollen finden beim ersten Eintritt in den gemeinsamen Veterinärraum EU-Schweiz statt. Für die Deklaration sind in der Schweiz ausschliesslich die Zollstellen am Flughafen Zürich und Genf zuständig.
Tiere und Tierprodukte aus Drittstaaten (andere Staaten als EU-Mitgliedstaaten, Island, Nordirland und Norwegen) müssen vor oder bei der Einfuhr in die Schweiz grenztierärztlich kontrolliert werden. Dies findet beim Ersteintritt in den gemeinsamen Veterinärraum EU-Schweiz statt und kann daher auch durch Grenzkontrollstellen der EU erfolgen.
Informationen zum Import aus der EU (BLV)
Zollanmeldung
Bemerkungen zum Zolltarif - Tares (Veterinärrecht und tierischer Artenschutz [CITES Fauna])
Zuständige Zollstellen
Tiere und Tierprodukte, die Sie direkt aus Drittstaaten in das Zollgebiet der Schweiz einführen wollen, können Sie nur bei den Zollstellen Genf-Flughafen und Zürich-Flughafen anmelden.
Andere Tiere und Tierprodukte können Sie bei allen Zollstellen anmelden, die im nachstehenden Dokument ad D-107 in Ziffer 2 entsprechend gekennzeichnet sind.