Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände
Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände müssen sicher sein und die Gesundheit der Bevölkerung schützen. Die rechtlichen Grundlagen und Kontrollen bei Einfuhr, Durchfuhr und Ausfuhr stellen sicher, dass alle Anforderungen erfüllt werden. Die Kantone führen die nötigen Inspektionen im Inland durch. Für den privaten Gebrauch bestimmte Lebensmittel fallen nicht unter das Lebensmittelrecht.
Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände dürfen die Gesundheit der Menschen nicht gefährden.
Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV ist für die Grundlagen des Lebensmittelrechts zuständig. Bei der Ein-, Durch- und Ausfuhr kontrolliert das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) stichprobenweise, ob die rechtlichen Anforderungen erfüllt sind. Im Inland sind die Kantone für die Lebensmittelkontrollen zuständig.
Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände, die für den privaten Eigengebrauch bestimmt sind, fallen nicht unter das Lebensmittelrecht.
Weitere Informationen auf der Internetseite des BLV: