Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände
Lebensmittelimporteure müssen dafür sorgen, dass Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände den Anforderungen der schweizerischen Lebensmittelgesetzgebung entsprechen.
Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände dürfen die Gesundheit der Menschen nicht gefährden.
Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV ist für die Grundlagen des Lebensmittelrechts zuständig. Bei der Ein-, Durch- und Ausfuhr kontrolliert das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) stichprobenweise, ob die rechtlichen Anforderungen erfüllt sind. Im Inland sind die Kantone für die Lebensmittelkontrollen zuständig.
Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände, die für den privaten Eigengebrauch bestimmt sind, fallen nicht unter das Lebensmittelrecht.
Weitere Informationen auf der Internetseite des BLV: