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Zivil und militärisch verwendbare Güter (dual use)

Dual-Use Güter, die sowohl für zivile als auch militärische Anwendungen geeignet sind, unterliegen besonderen Kontrollpflichten bei der Ein- und Ausfuhr. Bei der Ausfuhr benötigen sie in der Regel eine Bewilligung nach dem Güterkontrollgesetz oder dem Kriegsmaterialgesetz. Diese Regelungen sollen insbesondere verhindern, dass die Güter in Verbindung mit nuklearen, biologischen oder chemischen Waffen genutzt werden.

Waren, die unter die Definition von zivil und militärisch verwendbaren Güter (sog. Dual-Use Güter) fallen, sind bei der Ein-, Aus- und Durchfuhr im gewerbsmässigen Verkehr einer Zollstelle zuzuführen und anzumelden. Zusätzlich benötigen solche Waren bei der Ausfuhr in der Regel eine Bewilligung gemäss Güterkontroll- oder Kriegsmaterialgesetz (siehe Link dazu).

Bewilligung

Die jeweilige Bewilligungspflicht ist im Zolltarif (Tares à Anzeige „Details") unter den zutreffenden Zolltarifnummern mit dem Vermerk „SECO-ESIG" oder „SECO-ESRG" entsprechend gekennzeichnet. Weil die zivil und militärisch verwendbaren Güter sowie die besonderen militärischen Güter unter zwei verschiedene Rechtsgrundlagen fallen können, entscheiden folgende Stellen über die Bewilligungspflicht bzw. über Ausnahmen davon:

Bewilligungsstellen

(siehe auch Link dazu)

Staatssekretariat für Wirtschaft SECO
Exportkontrolle Industriegüter (ESIG)
3003 Bern

Staatssekretariat für Wirtschaft SECO
Exportkontrolle Rüstungsgüter (ESRG)
3003 Bern

Definition

Auf der Webseite des Staatssekretariates für Wirtschaft SECO (siehe Link dazu) sind Güterlisten, Merkblätter sowie eine Reihe von Formularen dazu aufgeschaltet. Sie können sich dort darüber informieren, ob es sich bei Ihren Waren um ein zivil oder militärisch verwendbares Gut (gemäss Güterkontrollgesetz) oder um ein besonderes militärisches Gut (gemäss Kriegsmaterialgesetz) handelt.

Ziel und Zweck des Güterkontrollgesetzes

Das Güterkontrollgesetz (GKG) regelt insbesondere den Export von Dual-Use Gütern (z.B. Werkzeugmaschinen, gewisse Chemikalien, etc.) und von besonderen militärischen Gütern (z.B. militärische Trainingsflugzeuge, militärische Simulatoren, etc.). Durch die Kontrolle dieser Güter soll insbesondere verhindert werden, dass sie:

  • zur Entwicklung, zur Herstellung oder zur Verwendung von nuklearen, biologischen oder chemischen Waffen (ABC-Waffen) verwendet werden;
  • zur Entwicklung, zur Herstellung oder zur Verwendung von Trägersystemen für den Einsatz von ABC-Waffen dienen könnten; oder
  • zur konventionellen Aufrüstung eines Staates beitragen, der durch sein Verhalten die regionale oder globale Sicherheit gefährdet.