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Kontingentbewirtschaftung

Zollkontingente ermöglichen es, unter bestimmten Bedingungen landwirtschaftliche Erzeugnisse zu einem reduzierten Zollsatz zu importieren. Die Verwaltung und Zuteilung dieser Kontingente erfolgt über das elektronische System «e-quota». Importierte Waren im Rahmen eines Kontingents unterliegen dabei einer Pflicht zur Zollanmeldung mittels «e-dec Import» oder «e-dec web».

Zollkontingente sind Verpflichtungen im Agrarbereich, einer bestimmten Menge eines Erzeugnisses unter bestimmten Voraussetzungen den Marktzugang zu einem tieferen Zollansatz zu gewähren. Dabei wird zwischen

  • den individuellen Zuteilungen des Bundesamtes für Landwirtschaft BLW und
  • den Sammelkontingenten (präferenzielle Zollkontingente, Globalkontingente) des
    Bundesamtes für Zoll und Grenzsicherheit BAZG

unterschieden.

Zollanmeldung

Die Zollkontingente werden mit «e-quota», einem elektronischen System für die Kontingentbewirtschaftung, verwaltet. Aus diesem Grund unterliegen kontingentierte Handelswaren der obligatorischen Zollveranlagung mit «e-dec Import» oder «e-dec web».

Die Zollanmeldungen werden direkt bei Übermittlung der Einfuhrzollanmeldung überprüft und entsprechend verarbeitet. Das IT-System «e-dec Import» weist nicht-konforme Zollanmeldungen zurück.

Auskunftszentrale für Zollbestimmungen