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Checkliste Ausfuhr mit Passar

Das neue Warenverkehrssystem «Passar» ist seit März 2024 für die Ausfuhr von Handelswaren aus der Schweiz verfügbar. Auf dieser Seite fassen wir für Sie die wichtigsten Punkte zusammen, die Sie bei der Nutzung von Passar beachten sollen.

Sie können die aufgeführten Schritte selbst vornehmen, oder bei Bedarf einen Dienstleister (Speditions-, Kurierfirma, Verzollungsagentur) für das gesamte oder Teile des Verfahrens beauftragen.

Ausfuhren mit E-dec bleiben noch bis Ende 2025 möglich.
E-dec Web kann bis auf Weiteres weiterbenutzt werden. Der Termin für die Ablösung durch Declar wird zu einem späteren Zeitpunkt kommuniziert.

Sie haben bisher Waren mit E-dec Export oder E-dec Web exportiert? So gehen Sie bei der Umstellung auf Passar vor:

Umstellung auf Passar Ausfuhr

So gehen Sie bei der Ausfuhr vor

Weitere Informationen

Auskunftszentrale für Zollbestimmungen