Verkehrsabgaben
Der Strassenverkehr in der Schweiz unterliegt verschiedenen Abgaben. Auf den schweren Motorfahrzeugen und Anhängern für den Güter- oder Personentransport mit einem Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen wird eine leistungsabhängige oder pauschale Schwerverkehrsabgabe erhoben. Für Fahrzeuge, die nicht der Schwerverkehrsabgabe unterliegen, muss für die Benützung der Autobahnen und Autostrassen die Nationalstrassenabgabe (Vignette) entrichtet werden.
Grenzübertritt in die Schweiz
Nebst der Entrichtung der Verkehrsabgaben müssen Sie bei der Einreise in die Schweiz weitere Vorschriften beachten. Eine Übersicht über die wichtigsten Bestimmungen finden Sie hier.
Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA)
Die leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA) gilt für Motorfahrzeuge und deren Anhänger, die ein zulässiges Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen aufweisen und dem Gütertransport dienen.
Pauschale Schwerverkehrsabgabe (PSVA)
Die pauschale Schwerverkehrsabgabe (PSVA) gilt u.a. für Motorfahrzeuge für den Personentransport, für Motorkarren und für Traktoren, die ein zulässiges Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen aufweisen.
Nationalstrassenabgabe (Vignette)
Für die Benützung der Schweizer Nationalstrassen (Autobahnen und Autostrassen) mit Motorfahrzeugen und Anhängern, die nicht der Schwerverkehrsabgabe unterliegen, muss die Nationalstrassenabgabe bezahlt werden. Die Abgabe wird in Form einer Vignette erhoben.
Zulassungsstelle (ZLS)
Die ZLS erteilt die Bewilligungen für den Einbau, die Nachprüfung und die Reparatur von Geschwindigkeitsbegrenzungs-Einrichtungen und Fahrtschreibern.
Rechtsgrundlagen, Richtlinien, Formulare und Publikationen
Diese Seite bietet umfassende Informationen zu den Verkehrsabgaben, einschliesslich der Richtlinien und weiterer Publikationen.