Pauschale Schwerverkehrsabgabe (PSVA)
In der Schweiz ist für Transportmotorwagen und Transportanhänger mit einem Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen die leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe zu entrichten. Für bestimmte Fahrzeugtypen wird diese Abgabe als Pauschale erhoben. Zudem gibt es diverse Ausnahmen und Sonderregelungen, die berücksichtigt werden müssen.
Pauschale Schwerverkehrsabgabe (PSVA) für Schweizer Fahrzeuge
In der Schweiz bezahlen Sie eine leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe für Transportmotorwagen und Transportanhänger, sofern das Gesamtgewicht je über 3,5 t beträgt.
Fahrzeuge des Linienverkehrs
Für Fahrten im Linienverkehr ist eine Konzession des Bundesamtes für Verkehr (BAV) erforderlich.
Rückerstattung für Auslandfahrten
Fahrzeughaltende haben Anspruch auf Rückerstattung der Jahresabgabe für Tage, an denen ihr Fahrzeug nur im Ausland unterwegs ist. Reichen Sie Ihren Antrag mit den Fahrtenkontrollen innerhalb eines Jahres nach Ablauf der Abgabeperiode ein. Beträge unter 50 CHF werden nicht erstattet.
Rückerstattung für Fahrten im unbegleiteten Kombi-Verkehr (UKV)
Bei Fahrten im Vor- und Nachlauf des UKV handelt es sich um solche, die von Strassenfahrzeugen mit Ladebehältern (Container, Wechselaufbauten, Anhänger) zwischen dem Verlade- / Entladeort und einem Umschlagsbahnhof oder dem Rheinhafen ausgeführt werden.
Rückerstattung für Rohholztransporte
Für PSVA-pflichtige Fahrzeuge, die Sie zum Transport von Rohholz (namentlich Waldrundholz, Industrie-, Energie- und Restholz) einsetzen, haben Sie Anspruch auf eine teilweise Rückerstattung der PSVA.
Schausteller- und Zirkusfahrzeuge
Motorfahrzeuge, die von Schaustellern und Zirkussen ausschliesslich zum Transport von Schausteller- oder Zirkusmaterial eingesetzt werden, haben Anrecht auf eine vergünstigte pauschale Veranlagung.
Exportfahrzeuge
Für provisorisch immatrikulierte Fahrzeuge, die zur Ausfuhr bestimmt sind, wird die Abgabe pauschal erhoben.
Pauschale Schwerverkehrsabgabe (PSVA) für im Ausland immatrikulierte Fahrzeuge
Die wichtigsten Informationen über die PSVA für ausländische Fahrzeughalter sind im Merkblatt Form. 15.94 zusammengefasst.