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Rückerstattung für Auslandfahrten

Fahrzeughaltende haben Anspruch auf Rückerstattung der Jahresabgabe für Tage, an denen ihr Fahrzeug nur im Ausland unterwegs ist. Reichen Sie Ihren Antrag mit den Fahrtenkontrollen innerhalb eines Jahres nach Ablauf der Abgabeperiode ein. Beträge unter 50 CHF werden nicht erstattet.

Fahrzeuge, die der PSVA unterliegen, insbesondere Gesellschaftswagen, Wohnmotorwagen und Wohnanhänger

Für jeden Tag, an dem ein Fahrzeug nachweislich ausschliesslich im Ausland verkehrt, hat die Fahrzeughalterin oder der Fahrzeughalter Anspruch auf die Rückerstattung von 1/360 der Jahresabgabe. Für Tage, an denen das Fahrzeug im Ausland und in der Schweiz verkehrt, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.

Die Rückerstattungsgesuche sind mit dem dafür vorgesehenen Formular elektronisch innerhalb eines Jahres nach Ablauf der Abgabeperiode beim Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) einzureichen. Dem Gesuch sind keine weiteren Unterlagen beizulegen. Das BAZG kann jedoch Unterlagen als Beweismittel verlangen.

Beträge unter 50 Franken je Gesuch werden nicht zurückerstattet.

Hinweis

Aufgrund der Häufung von eingehenden Rückerstattungsgesuchen jeweils anfangs Jahr können die Dossiers nicht sofort behandelt werden. Wir bitten um Kenntnisnahme und danken Ihnen für Ihr Verständnis.

Weitere Informationen

Auskunftszentrale für Zollbestimmungen