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Stadi

Ab dem 3. Dezember 2024 wird die Veranlagungskontrolle von Strassenfahrzeugen automatisiert. Geschäftspartner können den Veranlagungsnachweis digital beziehen und eigenständig ausdrucken, wodurch der Gang zum Zollschalter entfällt. Eine vorherige Registrierung im ePortal ist erforderlich.

Mit «Stadi» wird die Veranlagungskontrolle von Strassenfahrzeugen ab dem 03.12.24 automatisiert. Der neue Prozess ermöglicht Geschäftspartnern, den Veranlagungsnachweis für Strassenfahrzeuge (Form. 13.20 A) digital zu beziehen und selbst auf das für die Verkehrszulassung erforderliche Papierformular auszudrucken. Der bisher zwingend erforderliche Gang zum Zollschalter entfällt.

Voraussetzungen und Anmeldung

Um von den Vorteilen von «Stadi» profitieren zu können, müssen Sie sich zuerst als Geschäftspartner des BAZG» mit der Geschäftspartnerrolle «Fracht» (inkl. Dokumentenbezug im Warenverkehr) im ePortal registriert sein. Alle Informationen zur Registrierung sind auf folgender Website zu finden: www.bazg.admin.ch/onboarding

Nach erfolgter Registrierung müssen Sie einen Antrag via Formular ausfüllen:

Link zum Online-Formular Stadi

Nach dem Absenden der Online-Anmeldung wird Sie das BAZG kontaktieren und Ihnen genaue Informationen zur Inbetriebnahme von «Stadi» individuell kommunizieren.

Wie funktioniert es?

Stadi

Weitere Möglichkeit: Vorbezug Stammnummer

Wenn Sie die Stammnummer vor Einreichung der Einfuhrzollanmeldung vorbeziehen möchten (z.B. für firmeninterne administrative Vorarbeiten), können Sie die Funktion «Vorbezug Stammnummer» über das Service Desk BAZG beantragen. Nach Prüfung bzw. Genehmigung Ihres Antrags erhalten Sie eine Dokumentation zur Anbindung der B2B-Schnittstelle.

In der Praxis funktioniert der Vorbezug wie folgt: Um eine Stammnummer vorzubeziehen, senden Sie als Geschäftspartner die Fahrgestellnummer des Fahrzeugs über die B2B-Schnittstelle und erhalten im Gegenzug die Stammnummer zurück. Fahrgestellnummer und Stammnummer sind also miteinander verknüpft. Die vorbezogene Stammnummer können Sie anschliessend in der Einfuhrzollanmeldung vermerken.

Weitere Informationen