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Einfuhr von Fahrzeugen in die Schweiz

Bei der Einfuhr Ihres Fahrzeugs in die Schweiz müssen Sie die geltenden Vorschriften beachten. Für die Nutzung der Autobahnen ist die Autobahnvignette erforderlich. Informieren Sie sich über die Zollverfahren für die definitive und vorübergehende Einfuhr.

Wenn Sie Ihr Fahrzeug im Inland verzollen möchten (d. h. nicht direkt beim Grenzübertritt), müssen Sie an der Grenze beim Schweizer Zoll einen Vormerkschein 15.25 beantragen. Diesen erhalten Sie bei allen besetzten Grenzübergängen während der Öffnungszeiten im Reiseverkehr.

Mit dem Vormerkschein 15.25 haben Sie zwei Arbeitstage Zeit, das Fahrzeug bei einer für Handelswaren zuständigen Inlandzollstelle anzumelden.

Für das Benützen der Schweizer Autobahnen und Autostrassen müssen Sie eine Abgabe bezahlen. Informationen dazu finden Sie unter Vignette (Autobahngebühren).

Informationen zur Schwerverkehrsabgabe finden Sie unter Schwerverkehrsabgaben (LSVA und PSVA).

Die Vorschriften und Formalitäten hängen davon ab, ob Sie das Fahrzeug definitiv oder nur vorübergehend einführen/importieren möchten.

Häufige Fragen zur Verzollung eines Fahrzeuges

Fahrzeuge definitiv in die Schweiz einführen

Bei der Einfuhr von Fahrzeugen in die Schweiz müssen Sie bestimmte Formalitäten einhalten und verschiedene Abgaben bezahlen.

Unverzollte Fahrzeuge vorübergehend in der Schweiz benutzen

Informationen über die vorübergehende Nutzung unverzollter Fahrzeuge in der Schweiz, abhängig vom Wohnsitz und den spezifischen Vorschriften für Strasssen- und Wasserfahrzeuge.