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Inland-Abgaben

Wir erheben auch im Inland eine Reihe von Steuern und Abgaben. Es sind dies: Tabaktsteuer, Mineralölsteuer, CO₂-Abgabe, Verkehrsabgaben, Automobilsteuer, Lenkungsabgabe auf flüchtigen organischen Verbindungen (VOC), Spirituosensteuer, Biersteuer. In dieser Rubrik finden Sie alle Angaben dazu.

Inland-Abgaben Checkliste

Diese Seite bietet einen Überblick über verschiedene Inland-Abgaben in der Schweiz, einschließlich Tabak- und Mineralölsteuern, CO₂-Abgabe, Verkehrsabgaben, Automobilsteuer und weiteren Abgaben auf Spirituosen und Bier. Informieren Sie sich über die Besteuerung, Ausnahmen und Rückerstattungsmöglichkeiten.

Tabaksteuer

Die Tabaksteuer wird auf im Inland hergestellte oder importierte Tabakprodukte sowie Ersatzprodukte erhoben, die für den Verbrauch bereit sind. Cannabisprodukte ohne Tabak sind nicht betroffen.

Mineralölsteuer: Bedeutung und System

Die Mineralölsteuer ist eine Verbrauchssteuer auf Erdölprodukte und Treibstoffe. Sie wird erhoben, um sowohl importierte als auch im Inland hergestellte Güter steuerlich gleich zu behandeln. Diese Seite informiert über die Steuer, ihre Bedeutung und die rechtlichen Rahmenbedingungen.

CO₂-Abgabe

Die CO2-Abgabe auf fossilen Brennstoffen ist eine Lenkungsabgabe und hat das Ziel, den Verbrauch fossiler Energieträger und die CO2-Emissionen zu verringern. Exemptionen sind möglich für Unternehmen, die sich zur Emissionsreduktion verpflichten. Weitere Informationen und rechtliche Grundlagen können den angegebenen Dokumenten entnommen werden.

Automobilsteuer

Das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit erhebt eine Automobilsteuer von 4% auf leichte Nutzfahrzeuge und Personenwagen. Diese Steuer gilt für importierte Fahrzeuge sowie um Inlandsproduktion und Eigenverbrauch.

Lenkungsabgabe auf flüchtigen organischen Verbindungen (VOC)

Die Lenkungsabgabe auf flüchtige organische Verbindungen (VOC) ist eine wirtschaftliche Maßnahme, um die Umwelt zu schützen und die VOC-Emissionen zu senken. Diese Verbindungen sind als Lösungsmittel in verschiedenen Branchen essenziell und tragen zur Bildung von bodennahem Ozon bei. Die Abgabe greift sowohl bei der Einfuhr in die Schweiz als auch bei der inländischen Produktion.

Spirituosensteuer

Falls Sie Alkohol oder alkoholhaltige Erzeugnisse mit mehr als 1,2 % Vol. einführen, müssen Sie eine Spirituosensteuer zahlen. Einige Importeure besitzen eine Ausnahmegenehmigung zur steuerfreien Lagerung.

Biersteuer

Die Seite bietet Informationen zur Biersteuer in Deutschland, die für alkoholhaltiges Bier und Biermischgetränke gilt. Es wird erläutert, wann die Steuerschuld entsteht und wie sich die Steuer nach der Gradstärke des Bieres bemisst. Zusätzlich gibt es reduzierte Steuersätze für kleine unabhängige Brauereien unter bestimmten Bedingungen.

Getränkeverpackungen aus Glas (VEG)

Die Verordnung über Getränkeverpackungen und die vorgezogene Entsorgungsgebühr für Glas zielen darauf ab, die Kosten der Altglasentsorgung fair zu verteilen. Bei der Einfuhr von Getränkeverpackungen aus Glas ist eine Gebühr zu entrichten, während beim Export eine Rückerstattung beantragt werden kann. Details zur Zollanmeldung und weitere Informationen sind verfügbar.

Auskunftszentrale für Zollbestimmungen