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Getränkeverpackungen aus Glas (VEG)

Die Verordnung über Getränkeverpackungen regelt die Kostenverteilung für die Entsorgung und das Recycling von Glasgetränkeverpackungen. Importierte oder exportierte Glasbehälter unterliegen dabei einer vorgezogenen Entsorgungsgebühr. Diese Gebühr kann im Falle des Exports zurückgefordert werden. Weiterführende Informationen bietet das Bundesamt für Umwelt.

Zweck

Die Verordnung über Getränkeverpackungen (VGV) und im Besonderen die vorgezogene Entsorgungsgebühr für Getränkeverpackungen aus Glas (VEG) zielen darauf ab, die anfallenden Kosten der Altglasentsorgung respektive der Wiederverwertung verursachergerecht zu verteilen.

VEG Import

Führen Sie Getränkeverpackungen aus Glas z.B. Bierflaschen ein dann müssen Sie eine vorgezogene Entsorgungsgebühr entrichten.

Angaben in der Zollanmeldung

Wir melden der beauftragten Organisation die für den Bezug der VEG relevanten Einfuhrsendungen zu Kontrollzwecken.

Daher müssen Sie in der Zollanmeldung den zutreffenden so genannten statistischen Schlüssel, den Zusatzabgaben-Code und den Zusatzabgaben-Schlüssel angeben. Informationen zu diesen Angaben finden Sie im Zolltarif - Tares (Details zur Tarifnummer) oder bei den Bemerkungen zum Tares.

VEG Export

Falls Sie VEG-pflichtige Getränkeverpackungen exportieren, können Sie einen Antrag auf Rückerstattung der Gebühr stellen.

Weitere Informationen zur VEG

Weiterführende Auskünfte erteilt Ihnen das Bundesamt für Umwelt (BAFU).

Bundesamt für Umwelt BAFU
Sektion Gentechnologie & invasive gebietsfremde Arten
Monbijoustrasse 40
3011 Bern