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Zollfreier Warenverkehr (Zollbefreiungen), weitere Informationen

Zollfreier Warenverkehr – auch Zollbefreiung genannt – bedeutet, dass Waren ohne Zollkosten eingeführt werden können. Wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, ist in manchen Fällen auch eine Befreiung von der Mehrwertsteuer oder anderen Abgaben möglich. Dazu zählen unter anderem spezielle Warenkategorien wie Warenmuster, Kunstwerke oder Sendungen für gemeinnützige Organisationen.

Wie der Name bereits sagt, betrifft die Zollbefreiung in erster Linie die Befreiung von Zöllen bei der Einfuhrveranlagung – eine automatische Befreiung von der Mehrwertsteuer ist jedoch nicht in jedem Fall vorgesehen.

Informationen zu Ursprung und Freihandel finden Sie unter folgendem Link: Freihandelsabkommen, Ursprung.

Abgabenfreier Warenverkehr

Das Mehrwertsteuergesetz (SR 641.20; Art. 53) regelt die Bedingungen, unter denen die Einfuhr bestimmter Waren von der Mehrwertsteuer befreit ist.

Abgabenfrei bedeutet, dass Sie für diese Waren weder Zölle und andere Abgaben noch die Mehrwertsteuer bezahlen. Dies betrifft zum Beispiel Warenmuster. Weitere Informationen finden Sie unter den folgenden Links: