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Inländische Rückwaren (Rücksendung)

Inländische Waren, die in die Schweiz zurückgesendet werden, können zollfrei wiedereingeführt werden, sofern sie im Ausland nicht verändert wurden. Bei im Ausland aufgetretenen Mängeln während der Verarbeitung ist ebenfalls eine zollfreie Rückkehr möglich. Die Rückführung muss innerhalb von fünf Jahren erfolgen, es sei denn, die Sendung geht an den ursprünglichen Absender zurück. Beantragen Sie die Zollbefreiung über die Importdeklaration.

Das sind Waren, die aus der Schweiz ins Ausland ausgeführt worden sind und wieder zurückgeschickt werden. Sie können zollfrei wiedereingeführt werden, wenn sie im Ausland nicht verändert worden sind. Reiner Gebrauch gilt nicht als Veränderung.

Sind die Waren im Ausland verändert worden, sind sie bei Wiedereinfuhr nur zollfrei, wenn bei ihrer Verarbeitung im Ausland ein Mangel aufgetreten ist.

Grundsätzlich müssen die Waren zum ursprünglichen Versender in der Schweiz zurückgehen. Andernfalls können sie nur innert der Frist von fünf Jahren seit der Ausfuhr zollfrei wiedereingeführt werden.

Vorgehen

Die zollfreie Einfuhr müssen Sie in der Einfuhranmeldung beantragen.

Weitere Informationen finden Sie in der Richtlinie R-18-04 und im Merkblatt 18.85.

Beispiel

Sie haben Ersatzteile nach Deutschland geliefert, jedoch handelt es sich um eine falsche Lieferung. Die Ersatzteile werden Ihnen vom deutschen Abnehmer zurückgeschickt.

Rücksendungen ins Ausland

Für ausländische Rückwaren (Waren, die Sie aus dem Ausland erhalten haben und wieder dorthin zurückschicken) folgen Sie dem Link: Ausländische Rückwaren.

Weitere Informationen