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Mehrwertsteuer (MWST)

Der Bund erhebt eine allgemeine Verbrauchssteuer nach dem System der Netto-Allphasensteuer mit Vorsteuerabzug (Mehrwertsteuer). Die Steuer bezweckt die Besteuerung des nicht unternehmerischen Endverbrauchs im Inland.

Als Mehrwertsteuer erhebt er:

eine Steuer auf den im Inland von steuerpflichtigen Personen gegen Entgelt erbrachten Leistungen (Inlandsteuer);

eine Steuer auf dem Bezug von Leistungen im Inland, die von Unternehmen mit Sitz im Ausland erbracht werden, sowie auf dem Erwerb von Emissionsrechten und ähnlichen Rechten (Bezugsteuer);

eine Steuer auf der Einfuhr von Gegenständen (Einfuhrsteuer).

Während für die Erhebung der Inland- und der Bezugsteuer die Eidg. Steuerverwaltung (ESTV) zuständig ist, wird die Einfuhrsteuer durch das BAZG erhoben.

Einfuhrsteuer: Steuerobjekt und Steuersätze

Die Einfuhrsteuer wird auf allen importierten Waren erhoben, unabhängig vom Wert der Sendung – also auch auf kostenlosen Sendungen. Der normale Steuersatz beträgt 8,1 %, während bestimmte Grundbedarfsartikel von einem reduzierten Satz von 2,6 % profitieren.

Bemessungsgrundlagen

Die Bemessung der Einfuhrsteuer basiert auf Entgelt oder Marktwert, einschließlich Nebenkosten bis zum Bestimmungsort. Die gesetzlichen Bestimmungen dazu finden sich im Mehrwertsteuergesetz.

Vergütung Mehrwertsteuer an Unternehmen

Informationen zur Rückerstattung der im Inland angefallenen schweizerischen Mehrwertsteuer an ausländische Unternehmen sowie zur Rückforderung der ausländischen Mehrwertsteuer durch Schweizer Unternehmen.

Versandhandel und Plattformbesteuerung

Die Seite bietet Informationen über die Regelungen für den Versandhandel und richtet sich an Einzel- und Firmenkunden, die Waren in die Schweiz einführen.

Auskunftszentrale für Zollbestimmungen