Mehrwertsteuer
Die Mehrwertsteuer (MWST) wird auf alle importierten Waren erhoben, unabhängig vom Wert der Sendung. Der normale Satz beträgt 8,1 %, während bestimmte Grundbedarfsartikel von einem reduzierten Satz von 2,6 % profitieren.
Ziel der Mehrwertsteuer ist die Besteuerung des inländischen Konsums. Deshalb gilt das Bestimmungslandprinzip. Dabei werden die Gegenstände wegen der Ausfuhr aus dem Herkunftsland von der dortigen Steuer befreit. Dafür unterliegen sie im Gegenzug wegen der Einfuhr der Steuer des Bestimmungslands.
Einfuhrsteuer: Mehrwertsteuer auf Warenimporte
Die Mehrwertsteuer (MWST) wird bei der Einfuhr von Gegenständen als Einfuhrsteuer erhoben und beträgt 8,1 % bzw. 2,6 % für gewisse Waren des täglichen Bedarfs. Das Bestimmungslandprinzip gilt, um den inländischen Konsum zu besteuern.
Bemessungsgrundlagen
Die Bemessung der Einfuhrsteuer basiert auf Entgelt oder Marktwert, einschließlich Nebenkosten bis zum Bestimmungsort. Die gesetzlichen Bestimmungen dazu finden sich im Mehrwertsteuergesetz.
Vergütung Mehrwertsteuer an Unternehmen
Informationen zur Rückerstattung der im Inland angefallenen schweizerischen Mehrwertsteuer an ausländische Unternehmen sowie zur Rückforderung der ausländischen Mehrwertsteuer durch Schweizer Unternehmen.
Versandhandel und Plattformbesteuerung
Die Seite bietet Informationen über die Regelungen für den Versandhandel und richtet sich an Einzel- und Firmenkunden, die Waren in die Schweiz einführen.