Zum Hauptinhalt springen

Einfuhrsteuer: Steuerobjekt und Steuersätze

Die Einfuhrsteuer wird auf allen importierten Waren erhoben, unabhängig vom Wert der Sendung – also auch auf kostenlosen Sendungen. Der normale Steuersatz beträgt 8,1 %, während bestimmte Grundbedarfsartikel von einem reduzierten Satz von 2,6 % profitieren.

Der reduzierte Steuersatz von 2,6 % findet insbesondere Anwendung bei der Einfuhr von:

  • Lebensmitteln, mit Ausnahme alkoholischer Getränke;
  • Vieh, Geflügel und Fischen;
  • Getreide;
  • Sämereien, Setzknollen und -zwiebeln, lebenden Pflanzen, Stecklingen, Pfropfreisern sowie Schnittblumen und Zweigen, auch zu Arrangements, Sträussen, Kränzen und dergleichen veredelt;
  • Futtermittel, Silagesäuren, Streumittel für Tiere;
  • Dünger, Pflanzenschutzmitteln, Mulch und anderem pflanzlichem Abdeckmaterial;
  • Medikamenten;
  • Zeitungen, Zeitschriften, Büchern und anderen Druckerzeugnissen ohne Reklamecharakter;
  • Produkten für die Monatshygiene.

Für nähere Informationen zur Einfuhrsteuer verweisen wir auf unsere separaten Publikationen und die Richtlinie R-69 MWST.

Weitere Informationen

Auskunftszentrale für Zollbestimmungen