Einfuhrsteuer: Steuerobjekt und Steuersätze
Die Einfuhrsteuer wird auf allen importierten Waren erhoben, unabhängig vom Wert der Sendung – also auch auf kostenlosen Sendungen. Der normale Steuersatz beträgt 8,1 %, während bestimmte Grundbedarfsartikel von einem reduzierten Satz von 2,6 % profitieren.
Der reduzierte Steuersatz von 2,6 % findet insbesondere Anwendung bei der Einfuhr von:
- Lebensmitteln, mit Ausnahme alkoholischer Getränke;
- Vieh, Geflügel und Fischen;
- Getreide;
- Sämereien, Setzknollen und -zwiebeln, lebenden Pflanzen, Stecklingen, Pfropfreisern sowie Schnittblumen und Zweigen, auch zu Arrangements, Sträussen, Kränzen und dergleichen veredelt;
- Futtermittel, Silagesäuren, Streumittel für Tiere;
- Dünger, Pflanzenschutzmitteln, Mulch und anderem pflanzlichem Abdeckmaterial;
- Medikamenten;
- Zeitungen, Zeitschriften, Büchern und anderen Druckerzeugnissen ohne Reklamecharakter;
- Produkten für die Monatshygiene.
Für nähere Informationen zur Einfuhrsteuer verweisen wir auf unsere separaten Publikationen und die Richtlinie R-69 MWST.
Weitere Informationen
Auskunftszentrale für Zollbestimmungen