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Versandhandel und Plattformbesteuerung

Seit dem 1. Januar 2024 gelten neue Vorschriften für den Versandhandel in Bezug auf die Mehrwertsteuer.

Die im Versandhandel tätigen ausländischen Unternehmen sind den Unternehmen mit Sitz in der Schweiz gleichgestellt.

Die Seite der Eidgenössischen Steuerverwaltung ESTV enthält Fragen und Antworten zur Versandhandelsregelung und die Kontaktangaben.

www.estv.admin.ch