Wechsel auf LSVA III – Checkliste
Folgende 6 Schritte sind zwingend erforderlich, um von der LSVAII (emotach) auf das neue System LSVAIII zu migrieren.
Bitte beachten Sie die angegebene Reihenfolge
- 1. Registrieren Sie sich im ePortal des Bundes mit der Geschäftspartnerrolle «LSVA-Halter». Eine Anleitung dazu finden Sie hier: Registrierung für die digitalen Services des Schweizer Zolls im ePortal (Onboarding)
- 2. Beauftragen Sie einen Anbieter als Anschlusslösung (NATRAS AG oder Zugelassener NETS- oder EETS Anbieter). Mehr Informationen zu den Anbietern finden Sie hier: NETS und EETS
Nach Erhalt des neuen Erfassungssystems und vor dem Ausbau des Emotach
- 3. Führen Sie eine letzte Deklaration der Fahrleistungsdaten durch und stellen Sie die Daten dem BAZG zu
- 4. Bauen Sie das nicht mehr benötigte Emotach-Gerät gemäss Anleitung resp. Video aus und entsorgen Sie es fachgerecht. Hinweis: Das Emotach-Kabel kann für die Stromversorgung des NATRAS-Erfassungssystems weiterverwendet werden.
- 5. Bauen Sie das neue Erfassungsystem nach Anweisung Ihres Anbieters ein (Selbsteinbau).
- 6. Ab dem Wechsel zu LSVAIII erfolgt die Deklaration der Fahrdaten automatisiert durch die Anbieter. Als Fahrzeughalterinnen und -halter holen Sie Ihre Veranlagungen und Rechnungen monatlich im ePortal ab.
Optionaler Schritt (Sonderfall)
- 7. Die Anträge auf Vergünstigungen (Holz, Milch, Vieh) müssen beim Wechsel zum neuen Erfassungsservice neu über das ePortal beantragt werden. Informationen dazu finden Sie hier: LSVAIII im ePortal
Das BAZG empfiehlt einen rechtzeitigen Wechsel auf LSVA III. So vermeiden Sie unnötige Standzeiten. Denn: Die Umstellung von LSVA II auf LSVA III muss nahtlos erfolgen, es dürfen keine LSVA-pflichtigen Fahrten ohne funktionierendes Erfassungssystem durchgeführt werden. Warten Sie nicht bis zum letzten Moment!