Steuern und Abgaben (Durchfuhr)
Bei der Durchfuhr unverzollter Handelswaren durch die Schweiz müssen Einfuhrabgaben wie Zoll und Mehrwertsteuer temporär abgesichert werden. Die Beachtung internationaler Transitverfahren wie dem gemeinsamen Versandverfahren und dem TIR-Verfahren ist unerlässlich.
Durchfuhr von Handelswaren
Werden unveranlagte (unverzollte) Waren durch die Schweiz befördert, müssen die Einfuhrabgaben (Zoll und Mehrwertsteuer) vorübergehend mittels Barhinterlage oder Bürgschaft sichergestellt werden. Beachten Sie auch allfällige Verbote und Beschränkungen.
Die wichtigsten internationalen Transitverfahren im Handelswarenverkehr sind das gemeinsame Versandverfahren (gVV) und das TIR-Verfahren.
Für die Durchfuhr mit Privatwaren finden Sie Informationen unter: Durchfuhr (Transit) durch die Schweiz mit Privatwaren.