Zum Hauptinhalt springen

MitteilungVeröffentlicht am 1. Juli 2026

Passar News 1/2026

01.07.2026

Bitte beachten Sie folgende Informationen in Zusammenhang mit der Nutzung von Passar.

1. Durchfuhr: Aktualisierung Notfallverfahren Passar

Ab sofort kann auch das Draft-Versandbegleitdokument (VBD) als Grundlage für die Einleitung eines Notfallverfahrens verwendet werden.

Die entsprechenden Anpassungen wurden im Notfallhandbuch Passar unter Ziffer 1.5.3 vorgenommen.

Hinweis: Konsultieren Sie das Ampelsystem (Systemverfügbarkeit) auf der Webseite des BAZG und melden Sie allfällige Störungen via Ticket.

2. Ausfuhr/Durchfuhr: Rückzug WA-D durch ZE; Verknüpfung mit einem anderen Durchfuhrverfahren

Gemäss Prozessbeschrieb ZVE (Ziffer 4.3, Schritt 9) muss der Zugelassene Versender die zur Ausfuhr angemeldeten Waren innerhalb von 4 Kalendertagen in die Warenanmeldung Durchfuhr überführen.

Nach dem Rückzug einer eröffneten Warenanmeldung Durchfuhr ist diese Vorgabe für die darin enthaltenen Warenanmeldungen Ausfuhr nicht mehr erfüllt. Als Zugelassener Versender müssen Sie deshalb sicherstellen, dass die betroffenen Warenanmeldungen Ausfuhr in einer anderen Warenanmeldung Durchfuhr zeitnah übernommen werden.

3. Ausfuhr/Durchfuhr: Previous Document Codes EXPO, SNOT und weitere Codes

EXPO: Diesen Code müssen Sie verwenden, um eine Warenanmeldung Ausfuhr in eine Warenanmeldung Durchfuhr zu übernehmen.

Wichtiger Hinweis für die Geschäftspartner ohne Status des Zugelassenen Versenders: Die Datenübernahme (Code EXPO) war für Sie bei Verwendung von e-dec Export nicht zugelassen. Mit der definitiven Umstellung auf Passar Ausfuhr müssen auch Sie die Datenübernahme verwenden.

SNOT: Dieser Code ist ausschliesslich für das Notfallverfahren Passar Export vorgesehen. Sie müssen in diesem Fall eine komplette Warenanmeldung Durchfuhr inklusive Warendaten erstellen (Full NT). Der Anwendungsfall «e-dec ohne Datenübernahme» existiert nicht mehr.

Eine komplette Warenanmeldung Durchfuhr inklusive der Warendaten müssen sie auch in anderen Fällen erstellen, für die es kein elektronisches Vorverfahren gibt. Z.B. Transit-Reexpedition (Code STRE) oder Transiteröffnung an der Grenze für ausländische Ware (Code SGRE).

Alle möglichen Codes finden Sie in der Richtlinie R-14-01 unter Ziffer 7.2.

4. Ausfuhr: Ausdruck WA-A nicht notwendig für den Zollprozess

Ein Ausdruck der Warenanmeldung Ausfuhr ist für den Zollprozess nicht notwendig.

Eine Datenübernahme von Ausfuhrdaten in eine internationale Durchfuhr ist auch mit der Eingabe der GDRN (Goods Declaration Reference Number = ID der WA Ausfuhr) möglich (siehe auch Punkt 3 EXPO).

Im Grenzprozess genügt die Angabe der GDRN ebenfalls. Ein Vorweisen am Schalter ist mit der automatisierten Aktivierung nicht mehr nötig (Ausfuhr mit Activ).

5. Ausfuhr: Automatisierte Aktivierung

Die automatisierte Aktivierung von Ausfuhren mittels Activ App wird an mehreren Grenzübergängen angeboten. Anleitungen und die Liste der verfügbaren Grenzübergänge finden Sie auf der Webseite des BAZG.

Hinweis: Bei Nutzung der Activ App mit Passar Ausfuhr profitieren Sie von erweiterten Abfertigungszeiten analog zu den Durchfuhren, und zwar ohne vorherige Bewilligung.

6. Ausfuhr: Digitale WVB EUR. 1 mit «Certificat»

Die Web-Anwendung «Certificat» steht im ePortal kostenlos allen Exporteuren zur Verfügung. Eine Kurzanleitung und praktischen Informationen (FAQ) finden Sie auf der Webseite des BAZG. In Kombination mit der Activ App ist ein Stopp am Schalter nicht mehr erforderlich.

Hinweis: Entwürfe von WVB EUR. 1 können bis zur Aktivierung beliebig bearbeitet werden. Die Löschfunktion folgt zu einem späteren Zeitpunkt.

7. Ausfuhr: Rückerstattung der Lenkungsabgabe auf VOC

Um eine Rückerstattung der VOC-Abgabe über die Anwendung «Taxas» geltend zu machen, sind in der Warenanmeldung Ausfuhr folgende verbindliche Angaben zwingend erforderlich:

  • Attribut «Kompensationstyp»: aus der Codeliste NCL1110 Code 1 «Rückerstattung/Befreiung der Lenkungsabgabe auf VOC wird geltend gemacht» auswählen.
  • Attribut «Zusatzinformation Ware (Code, Text)»: aus der Codeliste NCL1118 Code A1301 «VOC-Menge in Kilogramm» auswählen und die Menge angeben.

Weitere Infos: R-67 Lenkungsabgabe auf flüchtigen organischen Verbindungen (VOC) Ziffer 3.2 und 6.3.1

8. Einfuhr: Parallelphase ist eröffnet

Die Parallelphase e-dec Import / Passar Einfuhr hat planmässig begonnen. Erste Pilotfahrten mit Passar Einfuhr in Kombination mit der Activ App haben stattgefunden, weitere sind bereits in Planung. Interessierte Unternehmen können sich weiterhin für die Teilnahme am Piloten anmelden: dazit@bazg.admin.ch bzw. bei ihrem jeweiligen Software-Anbieter melden. Pilotfahrten dürfen nur durch Unternehmen durchgeführt werden, die vom BAZG entsprechend bewilligt sind.

Neu: Das BAZG und Vertreter der Wirtschaft haben eine Übergangsphase mit parallelem Betrieb beider Systeme im Bereich Einfuhr vereinbart. Damit die Ablösung von «e-dec Import» planmässig Ende 2027 erfolgen kann, dürfen letzte Import-Zollanmeldungen noch bis zum 30. September 2027 im alten System erfasst werden. Nach diesem Datum sind Einfuhren ausschliesslich über «Passar» anzumelden.

Roadmap und Ausbauschritte

Hinweis: Erste Informationen zu Passar Einfuhr sind auf der Webseite BAZG verfügbar.

Wichtig: Ein selbstständiges Umsteigen auf Passar ohne Absprache mit dem BAZG ist aktuell nicht möglich. Das BAZG wird die Freigabe für die breite produktive Nutzung offiziell kommunizieren.

9. Einfuhr: Verfahrensänderungen bei Zollerleichterungen nach Verwendungszweck

Wer bei künftigen Einfuhren eine Zollerleichterung in Anspruch nehmen will, muss vorgängig die neue digitale Verwendungsverpflichtung beantragen. Sie gilt für alle Waren mit Zollerleichterungen im Schweizer Zolltarif. Die Umsetzung erfolgt bereits im bestehenden Verzollungssystem e‑dec und gilt zwingend ab dem 1. November 2026. Die betroffenen Unternehmen werden direkt angeschrieben.

Hinweis: Dieser Schritt geschieht unabhängig von der Umstellung auf Passar, ist jedoch eine wesentliche Vorbereitung darauf.

Weitere Informationen