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Veröffentlicht am 18. März 2026

Tiere und Pflanzen

Für gewisse Tiere und Pflanzen heisst es an der Schweizer Grenze: Stopp!

Im Bild sind beschlagnahmte Tierfelle und Elfenbein in einem Lagerraum zu sehen. Die grosse gelbe Zahl 823 und der Text "Verstösse gegen den Artenschutz aufgedeckt" heben die Anzahl der festgestellten Verstösse hervor. Das Bild thematisiert den illegalen Handel mit geschützten Tierarten.

Überlegen Sie, eine Schlange von Ihrer Asienreise mitzubringen? Oder seltene Blumen aus Südamerika zu bestellen? Solche Aktionen sind riskant: In der Schweiz gelten strikte Regeln, um die Biodiversität zu schützen und die Einschleppung von Krankheiten oder invasiven Arten zu verhindern.

Der Schutz von Tier- und Pflanzenarten ist ein integraler Bestandteil der Grenzkontrollen. Die Einfuhr von Exemplaren geschützter Tierarten, die unter das Washingtoner Artenschutzabkommen (CITES) fallen, ist nur unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt oder gänzlich verboten: Der internationale Handel mit ihnen wird streng kontrolliert und ihre Einfuhr ist im Handelswarenverkehr bewilligungspflichtig. Die Einfuhr für den Privatgebrauch ist in einigen Fällen gänzlich verboten.

Auch die Einfuhr von Pflanzen aus Drittländern, das heisst von ausserhalb der EU und EFTA, ist grösstenteils verboten – ausgenommen sind beispielsweise Ananas, Kokosnüsse, Durianfrüchte, Bananen und Datteln.

Diese Massnahmen dienen dem Schutz der Bevölkerung, der Umwelt und der Schweizer Wirtschaft.

Zudem hat das BAZG 2 156 Sendungen mit verbotenen Pflanzen, Früchten, Gemüse, Schnittblumen, Schnittgrün oder Samen aus Drittländern (ausserhalb der EU und EFTA) festgestellt.

In einem Lagerraum sind zahlreiche beschlagnahmte Tierfelle, darunter Raubkatzenfelle, und mehrere grosse Elefantenstosszähne auf Regalen zu sehen. Die Szene zeigt verschiedene Arten von Wildtierprodukten, die vermutlich aus dem illegalen Handel stammen.

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