Tiere und Pflanzen
Für gewisse Tiere und Pflanzen heisst es an der Schweizer Grenze: Stopp!

Überlegen Sie, eine Schlange von Ihrer Asienreise mitzubringen? Oder seltene Blumen aus Südamerika zu bestellen? Solche Aktionen sind riskant: In der Schweiz gelten strikte Regeln, um die Biodiversität zu schützen und die Einschleppung von Krankheiten oder invasiven Arten zu verhindern.
Der Schutz von Tier- und Pflanzenarten ist ein integraler Bestandteil der Grenzkontrollen. Die Einfuhr von Exemplaren geschützter Tierarten, die unter das Washingtoner Artenschutzabkommen (CITES) fallen, ist nur unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt oder gänzlich verboten: Der internationale Handel mit ihnen wird streng kontrolliert und ihre Einfuhr ist im Handelswarenverkehr bewilligungspflichtig. Die Einfuhr für den Privatgebrauch ist in einigen Fällen gänzlich verboten.
Auch die Einfuhr von Pflanzen aus Drittländern, das heisst von ausserhalb der EU und EFTA, ist grösstenteils verboten – ausgenommen sind beispielsweise Ananas, Kokosnüsse, Durianfrüchte, Bananen und Datteln.
Diese Massnahmen dienen dem Schutz der Bevölkerung, der Umwelt und der Schweizer Wirtschaft.
Zudem hat das BAZG 2 156 Sendungen mit verbotenen Pflanzen, Früchten, Gemüse, Schnittblumen, Schnittgrün oder Samen aus Drittländern (ausserhalb der EU und EFTA) festgestellt.
