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Erneuerbare Treibstoffe

Erneuerbare Treibstoffe wie Biogas oder Biodiesel können von einer umfassenden Steuererleichterung profitieren, wenn sie ökologische und soziale Anforderungen erfüllen. Diese Regelung zur Förderung nachhaltiger Kraftstoffe gilt gesetzlich bis Ende 2030. Für die Steuervergünstigung müssen Hersteller und Importeure die Einhaltung dieser Anforderungen nachweisen.

Treibstoffe unterliegen grundsätzlich der Mineralölsteuer. Erneuerbare Treibstoffe (wie beispielsweise Biogas, Erneuerbarer Ethanol, Biodiesel, pflanzliche und tierische Öle) können aber derzeit - sofern die ökologischen und sozialen Anforderungen erfüllt sind - von einer vollumfänglichen Steuererleichterung (je nach Produkt von bis zu 75 Rappen je Liter) profitieren. Damit werden umwelt- und sozialverträglich hergestellte Treibstoffe fiskalisch gefördert. Die heutige Regelung der Steuererleichterung ist von Gesetzes wegen bis zum 31. Dezember 2030 befristet.

Herstellung in der Schweiz:

Wer erneuerbarer Treibstoffe in der Schweiz herstellen will, benötigt - unabhängig vom Gesuch der Steuererleichterung - eine Betriebsbewilligung des Bundesamtes für Zoll und Grenzsicherheit BAZG. Als Herstellungsbetriebe gelten Betriebe, in denen erneuerbare Treibstoffe hergestellt werden. Je nach Verwendung des produzierten erneuerbaren Treibstoffs wird ein Herstellungsbetrieb unterschiedlich behandelt und bewilligt.

Erneuerbare Treibstoffe für den Verkauf oder den gewerblichen Eigenverbrauch

Erneuerbare Treibstoffe zur Stromerzeugung

Erneuerbare Treibstoffe für den privaten Eigenverbrauch

Einfuhren:

Importeure

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