Erneuerbare Treibstoffe für den Verkauf oder den gewerblichen Eigenverbrauch
Erneuerbare Treibstoffe müssen bestimmten Vorschriften für Genehmigungen und Steuererleichterungen entsprechen, und Herstellungsbetriebe müssen regelmäßig Informationen melden. Diese Seite bietet umfassende Anleitungen und erforderliche Formulare für die Einhaltung der Vorschriften.
Allgemeines
Nachfolgend finden Sie allgemeine Informationen zu Herstellungsbetrieben von erneuerbaren Treibstoffen für den Verkauf oder den gewerblichen Eigenverbrauch.
Bewilligung als Herstellungsbetrieb
Herstellungsbetriebe, welche erneuerbare Treibstoffe verkaufen oder innerhalb der eigenen Firma verwenden (gewerblicher Eigenverbrauch), benötigen eine Bewilligung des BAZG.
Steuererleichterung
Der hergestellte erneuerbare Treibstoffe unterliegt der Mineralölsteuer. Eine Steuererleichterung kann beim BAZG beantragt werden.
Die Steuererleichterung auf erneuerbare Treibstoffe wird nur gewährt, wenn der Hersteller im Gesuch an das BAZG den Nachweis erbracht hat, dass die Treibstoffe die ökologischen und sozialen Anforderungen erfüllen.
Das Gesuch ist wie folgt mittels Formular 45.85 zu stellen:
Treibstoffe aus biogenen Abfällen oder Produktionsrückständen:
Form. 45.85 Hauptformular Steuererleichterung Biogene Treibstoffe
Gesuch um Steuererleichterung für erneuerbare Treibstoffe / Nachweis
Form. 45.85 Anhang A1
Treibstoffe aus biogenen Abfällen oder Produktionsrückständen
Form. 45.85 Beilage zu Anhang A1
Treibstoffe aus biogenen Abfällen oder Produktionsrückständen
Positivliste BAZG eTS - Liste der Stoffe, die im Sinne des MinöStG als biogene Abfälle oder Produktionsrückstände gelten
Diese Datei enthält die Positivliste des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) zu biogenen Abfällen oder Produktionsrückständen im Sinne des Mineralölsteuergesetzes. Die Liste spezifiziert die Bedingungen, unter denen Stoffe als biogene Abfälle anerkannt werden.
Form. 45.85 Anhang B
Glaubhaftmachung der Achtung der sozialen Gesetzgebung bei der Herstellung von erneuerbaren Treibstoffen - Selbstdeklaration
Andere Treibstoffe:
Form. 45.85 Hauptformular Steuererleichterung Biogene Treibstoffe
Gesuch um Steuererleichterung für erneuerbare Treibstoffe / Nachweis
Form. 45.85 Anhang A2
Ökologische Anforderungen an erneuerbare Treibstoffe
Leitfaden 45.85 Anhang A2
Ökologische Anforderungen an erneuerbare Treibstoffe
Form. 45.85 Anhang B
Glaubhaftmachung der Achtung der sozialen Gesetzgebung bei der Herstellung von erneuerbaren Treibstoffen - Selbstdeklaration
Form. 45.85 Anhang C
Erklärung betreffend den rechtsmässigen Erwerb der Anbauflächen für die Erzeugung von Rohstoffen zur Herstellung von erneuerbaren Treibstoffen - Selbstdeklaration
Steueranmeldungen
Herstellungsbetriebe müssen monatlich die Ergebnisse der Warenbuchhaltung der gesamten vorangehenden Periode an das BAZG melden (Periodische Meldung, Periodische Steueranmeldung). Die Meldungen sind je nach Treibstoffart wie folgt zu erbringen:
Flüssige erneuerbare Treibstoffe:
- < 5 Mio. Liter jährlich hergestellte Menge: schriftliche Meldung
Periodische Meldung, Periodische Steueranmeldung für erneuerbare Treibstoffe aus Herstellungsbetrieben
> 5 Mio. Liter jährlich hergestellte Menge: elektronische Meldung
Gasförmige erneuerbare Treibstoffe:
Die Meldungen erfolgen über Pronovo AG: elektronische Meldung