Zum Hauptinhalt springen

Edelmetallkontrolle

Das Bundesgesetz über die Kontrolle des Verkehrs mit Edelmetallen und Edelmetallwaren (Edelmetallkontrollgesetz, EMKG) regelt den Handel Rohstoffen, Schmelzgut und Schmelzprodukten, und mit Waren, wie Uhren und Schmuck, aus Edelmetallen. Zu den Edelmetallen zählen Gold, Silber, Platin und Palladium.

Der gewerbsmässige Ankauf von Altedelmetall (Schmelzgut), die Herstellung von Schmelzprodukten und die Prüfung der Feingehalte in Schmelzprodukten sind bewilligungspflichte Tätigkeiten. Der gewerbsmässige Handel mit Bankedelmetallen durch Handelsprüfer ist zudem eine bewilligungspflichtige Tätigkeit im Sinne des Geldwäschereigesetzes.

14. November 2025

Schmelzen und Prüfen von Edelmetallen

Entdecken Sie die zentralen Verfahren und Bewilligungen rund um das Schmelzen und Prüfen von Edelmetallen in der Schweiz. Auf den folgenden Unterseiten erhalten Sie einen klaren Überblick über alle gesetzlichen Vorgaben, Zuständigkeiten und Anforderungen – von der Schmelz- und individuellen Schmelzbewilligung über die Handelsprüferbewilligung bis zu den Regeln für die Einfuhr von Schmelzprodukten. So wissen Sie genau, welche Schritte notwendig sind, um Edelmetalle rechtskonform zu verarbeiten, zu prüfen oder zu importieren.

Gewerbsmässiger Ankauf von Altedelmetallen

Der gewerbsmässige Ankauf von Altedelmetallen unterliegt in der Schweiz neuen Vorschriften. Ab 1. Januar 2024 ist eine Registrierung oder Bewilligung erforderlich. Weitere Informationen zu den Anforderungen und Schutzmaßnahmen finden Sie hier.

Handel mit Bankedelmetallen

Die Seite behandelt die Anforderungen und Prozesse zur Erlangung einer Bewilligung für den Handel mit Bankedelmetallen gemäß dem EMKG und GwG. Unternehmen und Einzelpersonen, die in diesem Bereich tätig sind, müssen bestimmte Kriterien erfüllen und innerhalb von drei Monaten nach Inkrafttreten der neuen Vorschriften im Januar 2023 eine Genehmigung beantragen.

Für Waren aus Edelmetallen, Mehrmetallen und aus mit Edelmetallen überzogene Waren, wie Uhren und Schmuck, bestehen Vorschriften über die materielle Zusammensetzung, die Bezeichnung und die amtliche Prüfung und Stempelung.

Warenverkehr

Die Edelmetallkontrollgesetzgebung in der Schweiz regelt den Handel mit Edelmetallwaren wie Gold, Silber, Platin und Palladium. Alle Edelmetallwaren müssen eine gesetzliche Feingehaltsangabe und eine Verantwortlichkeitsmarke tragen, unabhängig vom Herstellungsland. Die Schweiz ist Teil des internationalen Abkommens zur Edelmetallkontrolle.

Abbildung einer Stempelmarke mit den Buchstaben Sh. Links die Reinzeichnung, in der Mitte ein gestempeltes Messingplättchen, rechts die Vergrösserung des Stahlstempels.

Verantwortlichkeitsmarke: Registrierung und Erneuerung

Am 1. Mai 2024 wurde PREZIUS, die neue digitale Anwendung für die Kontrolle von Edelmetallen, eingeführt. Diese Anwendung wird zukünftig das einzige Werkzeug für die Registrierung und Erneuerung von Verantwortlichkeitsmarken in der Schweiz sein. Alle Edelmetallwaren, die in der Schweiz verkauft werden, müssen mit einer registrierten Marke versehen sein, um genaue Bezeichnungen und Zusammensetzungen der Artikel zu gewährleisten.

Darstellungen amtlicher Punzen seit 1880 für Edelmetalle

Amtliche Prüfung von Uhrgehäusen

Die Edelmetallkontrolle in der Schweiz stellt sicher, dass Uhrgehäuse aus Edelmetallen offiziell geprüft und gestempelt werden. Prezius, eine digitale Anwendung, ermöglicht die effiziente Abwicklung dieser Prozesse.

Edelmetallkontrolle Akkreditierung

Die Edelmetallkontrolle ist seit 1994 nach ISO/IEC 17025 akkreditiert und überprüft Gold, Silber, Platin und Palladium in Edelmetallen und Legierungen. Die Akkreditierung läuft aktuell bis 2029.

Die Edelmetallkontrolle vollzieht das Edelmetallkontrollgesetz. Se besteht aus dem Zentralamt für Edelmetallkontrolle und den Kontrollämter.

  • Adressen Edelmetallkontrolle

    Diese Seite bietet umfassende Informationen und Kontaktmöglichkeiten zur Edelmetallkontrolle in der Schweiz. Sie listet Standorte der Kontrolleinheiten und spezielle Telefonnummern sowie Faxnummern auf. Einige Standorte führen keine Edelmetallanalysen durch.