Warenverkehr
Der Handel mit Edelmetallen in der Schweiz unterliegt strengen gesetzlichen Bestimmungen, die die Kennzeichnung und Punzierung von Waren vorschreiben. Diese Regelungen erleichtern den internationalen Handel und garantieren die Einhaltung von Qualitätsstandards durch stichprobenartige Kontrollen.
Wissenswertes
- Die Edelmetallkontrollgesetzgebung regelt den Handel mit Waren aus Gold, Silber, Platin, Palladium und mit Edelmetallen überzogene Waren.
- Alle in der Schweiz in den Handel gesetzten Edelmetallwaren müssen mit einer gesetzlichen Feingehaltsangabe - in Tausendsteln ausgedrückt - und einer Verantwortlichkeitsmarke, welche beim Zentralamt für Edelmetallkontrolle hinterlegt ist, bezeichnet sein; dabei ist es unerheblich, ob die Waren in der Schweiz oder im Ausland hergestellt wurden.
- Uhrgehäuse aus Edelmetall müssen zusätzlich amtlich punziert werden (Amtliche Stempelung mit dem «Bernhardinerkopf» für alle gesetzlichen Feingehalte und Edelmetalle).
- Die Schweiz ist Mitglied des Übereinkommens betreffend der Prüfung und Bezeichnung von Edelmetallwaren: die zusätzlich zum «Bernhardinerkopf» angebrachte «Gemeinsame Punze» für Gold-, Silber-, Platin- und Palladiumwaren erleichtert die Ausfuhr in die weiteren Mitgliedstaaten dieses internationalen Abkommens (Hallmarking Convention).
- Das BAZG (Edelmetallkontrolle) kontrolliert im grenzüberschreitenden Handelswarenverkehr stichprobenweise die Einhaltung der Vorschriften und überwacht im Inland den Handel mit Edelmetallwaren.
- Die Edelmetallkontrolle ist seit Juli 1994 nach der Norm SN ISO/IEC 17025 als Prüfstelle für die Bestimmung vn Gold, Silber, Platin und Palladium in Edelmetallen und Legierungen akkreditiert.
Dienstleistungen Warenprüfung
- Amtliche Prüfung und Stempelung von Edelmetall- und Mehrmetallwaren
- Quantitative Bestimmung von Gold, Silber, Platin und Palladium in Edelmetalllegierungen.
Auf Anfrage:
- Expertisen von Waren (Feststellung der materiellen Zusammensetzung und der Bezeichnung von Waren, bspw. Fundgegenständen, jedoch keine Wertermittlung).
- Quantitative Bestimmung von Gold, Silber, Platin und Palladium in Erzen, Salzen, Abfällen oder Lösungen.
- Semi-quantitative (zerstörungsfreie) Analysen von Waren.
- Prüfung der Dicke und der Zusammensetzung von Edelmetallüberzügen