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Schmelzen und Prüfen von Edelmetallen

Entdecken Sie die zentralen Verfahren und Bewilligungen rund um das Schmelzen und Prüfen von Edelmetallen in der Schweiz. Auf den folgenden Unterseiten erhalten Sie einen klaren Überblick über alle gesetzlichen Vorgaben, Zuständigkeiten und Anforderungen – von der Schmelz- und individuellen Schmelzbewilligung über die Handelsprüferbewilligung bis zu den Regeln für die Einfuhr von Schmelzprodukten. So wissen Sie genau, welche Schritte notwendig sind, um Edelmetalle rechtskonform zu verarbeiten, zu prüfen oder zu importieren.

Schmelzen und Prüfen von Edelmetallen: Allgemeine Informationen

Die Schmelzen und Prüfen von Edelmetallen unterliegt in der Schweiz strengen gesetzlichen Regelungen. Unternehmen benötigen eine Bewilligung, um Schmelzprodukte herzustellen und diese müssen auf ihren Feingehalt geprüft werden.

Schmelzbewilligung für Edelmetalle

Die gewerbliche Herstellung von Schmelzprodukten aus Edelmetallen erfordert aufgrund des Verlusts der Rückverfolgbarkeit des ursprünglichen Materials eine Schmelzbewilligung. Schmelzer müssen Sorgfaltspflichten und gesetzliche Vorgaben beachten, insbesondere zur Geldwäscheprävention.

Individuelle Schmelzbewilligung

Die individuelle Schmelzbewilligung erlaubt es Uhrgehäusefabrikanten und anderen Fachleuten, ihre Edelmetallabfälle selbstständig einzuschmelzen. Für die Kennzeichnung der Produkte ist ein individuelles Schmelzerzeichen erforderlich. Die Bewilligung wird für 20 Jahre erteilt und durch das Zentralamt für Edelmetallkontrolle ausgestellt.

Handelsprüferbewilligung

Handelsprüfer sind autorisiert, den Feingehalt von Schmelzprodukten zu prüfen. Diese Produkte müssen zur Weiterveräusserung gestempelt sein. Um als Handelsprüfer zu arbeiten, ist eine entsprechende Bewilligung erforderlich.

Einfuhr von Schmelzprodukten

Richtlinien zur Anerkennung ausländischer Feingehaltsbestimmungen bei der Einfuhr von Schmelzprodukten, mit Fokus auf die Qualitätsanforderungen, die für Schweizer Prüfer-Schmelzer gelten.