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Amtliche Prüfung von Uhrgehäusen in der Schweiz

In der Schweiz sind Uhrgehäuse aus Edelmetallen einer strikten amtlichen Prüfung und Stempelung unterworfen, unabhängig davon, wo sie hergestellt wurden. Nicht-Uhrgehäuse können freiwillig geprüft werden. Die digitale Anwendung Prezius erleichtert die Verwaltung dieser Prozesse erheblich. Für Artikel aus zertifiziertem Material gelten reduzierte Gebühren.

Prezius - die neue Anwendung der Edelmetallkontrolle

Prezius ist die digitale Anwendung der Edelmetallkontrolle. Sie erlaubt den Geschäftspartnern, ihre Aufträge für die Dienstleistungen der Edelmetallkontrolle über das ePortal zu erstellen und zu verfolgen. Mehr Infos

Darstellungen amtlicher Punzen seit 1880 für Edelmetalle
Alle in der Schweiz in den Handel gesetzten Uhrgehäuse aus Gold, Silber, Platin oder Palladium, gleichgültig, ob sie in der Schweiz oder im Ausland hergestellt wurden, unterliegen der obligatorischen amtlichen Prüfung und Stempelung.

Andere Edelmetallwaren als Uhrgehäuse, sowie Mehrmetallwaren, können fakultativ zur amtlichen Prüfung und Stempelung vorgewiesen werden.

Für alle Edelmetalle und alle Feingehalte wird der «Bernhardinerkopf» als amtlicher Stempel verwendet.

Der amtliche Stempel trägt das Kennzeichen des Kontrollamtes; dieses befindet sich an der mit einem Kreuz bezeichneten Stelle.

Internationale Übereinkommen

Internationale Übereinkommen

Amtliche Prüfung und Stempelung von Gegenständen aus zertifiziertem Material

Die amtliche Prüfung (Konformitätsbewertung) von Gegenständen, welche vollständig aus zertifiziertem Material bestehen, ist weniger aufwändig als jene von Artikeln, die aus Material unbekannter Herkunft hergestellt sind. Die Verordnung über die Erhebung von Gebühren und Aufsichtsabgaben durch die Edelmetallkontrolle (GebV-EMK, SR 941.319) trägt diesem Umstand Rechnung, indem für Waren aus zertifiziertem Material eine reduzierte Gebühr für die Konformitätsbewertung gewährt wird (Art. 6 und Anhang 1 der Verordnung über die Gebühren der Edelmetallkontrolle).

Zertifiziertes Ausgangsmaterial

R-248 Richtlinie über die Rahmenbedingungen der Vereinbarungen über die amtliche Prüfung und Stempelung

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