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Checkliste direkte Durchfuhr mit Passar

Handelswaren, die durch die Schweiz befördert werden, müssen beim Schweizer Zoll elektronisch angemeldet werden. Seit dem 1. Mai 2024 können Warenanmeldungen Durchfuhr nur noch in Passar erfasst werden. NCTS steht nicht mehr zur Verfügung (siehe Zeitplan Einführung).

Falls Sie keine Verzollungssoftware mit Schnittstelle zu Passar benutzen oder beschaffen möchten, wenden Sie sich an eine Speditions- oder Kurierfirma. Diese können für Sie das Transitdokument gegen Gebühr erstellen.

So gehen Sie bei einer direkten Durchfuhr vor

Weitere Informationen

Auskunftszentrale für Zollbestimmungen