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Checkliste direkte Durchfuhr mit Passar

Handelswaren, die durch die Schweiz befördert werden, müssen beim Schweizer Zoll elektronisch angemeldet werden. Dazu ist eine Warenanmeldung Durchfuhr notwendig. Als Standardverfahren wird in Europa das gemeinsame Versandverfahren (gVV) angewendet.

Das Versandverfahren ist bei einer ausländischen Zollstelle zu eröffnen (siehe auch Reference Data & Customs Offices List). Dazu ist eine Schnittstelle zum Zollsystem des ausländischen Zolls notwendig. Alternativ wenden Sie sich an eine Speditions- oder Kurierfirma. Diese können für Sie die Warenanmeldung Durchfuhr gegen Gebühr erstellen.

So gehen Sie bei einer direkten Durchfuhr vor

Weitere Informationen

Auskunftszentrale für Zollbestimmungen