Checkliste direkte Durchfuhr mit Passar
Handelswaren, die durch die Schweiz befördert werden, müssen beim Schweizer Zoll elektronisch angemeldet werden. Seit dem 1. Mai 2024 können Warenanmeldungen Durchfuhr nur noch in Passar erfasst werden. NCTS steht nicht mehr zur Verfügung (siehe Zeitplan Einführung).
Falls Sie keine Verzollungssoftware mit Schnittstelle zu Passar benutzen oder beschaffen möchten, wenden Sie sich an eine Speditions- oder Kurierfirma. Diese können für Sie das Transitdokument gegen Gebühr erstellen.
So gehen Sie bei einer direkten Durchfuhr vor
Prüfen Sie vorgängig,
- ob Ihre Waren eingeführt werden dürfen und ob Sie dabei bestimmte Einfuhrbestimmungen beachten müssen. Allgemeine Informationen zu Verboten, Beschränkungen oder Bewilligungspflichten finden Sie auf unserer Webseite. Im Zolltarif Tares finden Sie diese Informationen sowie die Tarifnummer konkret zu Ihren Waren
- ob die Begleitpapiere des Versenders vollständig sind: Handelsrechnung, Lieferschein, allfällige Bewilligung (siehe vorhergehender Punkt).
- bei den ausländischen Zollbehörden, welche Ausfuhrbestimmungen beim exportierenden Land und welche Einfuhrbestimmungen im Bestimmungsland gelten.
- Erstellen Sie oder Ihr Spediteur vor Anreise in die Schweiz eine Warenanmeldung Durchfuhr (Versandbegleitdokument VBD). Weitere Informationen dazu finden Sie unter: gemeinsames Versandverfahren (gVV) und Richtlinie R14-01.
Transiteingang
- Seit dem 1. Juni 2023 bzw. der Einführung von Passar 1.0 müssen Warenanmeldungen (VBD) mit einer Transportanmeldung (Anmeldung des Transportmittels) verknüpft werden (Referenzierung). Beide Elemente sind erforderlich, um den Transiteingang auszulösen (Aktivierung). Die Warenanmeldung Durchfuhr wird erst mit der Aktivierung rechtsverbindlich.
- Für die Erstellung der Transportanmeldung empfehlen wir unsere kostenlose Activ App: Der Chauffeur scannt auf seinem Smartphone die auf dem Versandbegleitdokument abgedruckte MRN ein und weist an der Schweizer Grenze lediglich die Activ App vor. Die Aktivierung erfolgt automatisch.
- Falls Lastwagen ohne vorgängig erfasste Transportanmeldung an die Schweizer Grenze fahren, muss der Chauffeur das Versandbegleitdokument (Papierform oder PDF) am Schalter vorlegen. Mitarbeitende des Zolls erfassen dann die Transportanmeldung manuell und aktivieren diese vor Ort. Dies kann zu Wartezeiten führen.
- Wenn die Eingangsbestätigung erfolgt ist und die Freigabe erteilt wurde, kann die Ware durch die Schweiz geführt werden.
Transiteingang (Wiederausreise aus der Schweiz)
- Für die Wiederausfuhr wird eine neue Transportanmeldung benötigt. Diese kann ebenfalls via Activ App erstellt werden (ohne Activ App: Versandbegleitdokumente an der Zollstelle vorlegen).
Bitte beachten Sie folgende Punkte:
- Transitwaren können nur an bestimmten Zollstellen und Öffnungszeiten eingeführt werden -> Öffnungszeiten Zollstellen beachten.
- Warenkontrollen können sowohl bei der Einreise, während der Durchreise sowie bei der Ausreise vorgenommen werden. Folgen Sie den Anweisungen des Zollpersonals.
- Informationen zur Leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) finden sie unter www.lsva.ch.
Neben dem gemeinsamen Versandverfahren gibt es noch weitere Transitverfahren, die jedoch nur in spezifischen Fällen zur Anwendung kommen:
- Das Carnet ATA wird mehrheitlich für die vorübergehende Ein- und Ausfuhr verwendet. Es ermöglicht aber auch ein Transitverfahren. Dazu müssen Sie bei der zuständigen Handelskammer (gemäss ihrem Firmendomizil) zusätzliche Transitabschnitte zum Carnet ATA beantragen. Häufige Anwendungsbeispiele:
- ein Handwerker aus Deutschland reist mit seinem Werkzeug durch die Schweiz, um in Italien Arbeiten auszuführen.
- Autosalon in Genf: Ein Fahrzeughersteller aus Italien transportiert ein Ausstellungsfahrzeug zur Messezollstelle in Genf. Dank dem Carnet ATA mit zusätzlichen Transitabschnitten kann das Fahrzeug von der Grenze zur Messezollstelle transitiert werden.
- Das TIR-Transitverfahren ist eine reine Papierlösung. Es wird wird in der Praxis nur noch in Ländern verwendet, die noch keinen gVV Anschluss haben).
Railcontrol. Im Bahnverkehr gilt ein anderes Verfahren, beachten Sie dazu die Informationen in der Richtlinie 16-01. Im Eisenbahn-Güterverkehr wird das Programm RailControl für die Anmeldung der Waren verwendet.
- Das Carnet ATA wird mehrheitlich für die vorübergehende Ein- und Ausfuhr verwendet. Es ermöglicht aber auch ein Transitverfahren. Dazu müssen Sie bei der zuständigen Handelskammer (gemäss ihrem Firmendomizil) zusätzliche Transitabschnitte zum Carnet ATA beantragen. Häufige Anwendungsbeispiele:
Weitere Informationen
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