Besondere Ausfuhrverfahren
Das neue Warenverkehrssystem «Passar» beeinflusst die Abläufe und IT-Systeme im Exportbereich erheblich. Informieren Sie sich über besondere Ausfuhrverfahren wie den zugelassenen Versender, die vorübergehende Ausfuhr oder die Verarbeitung und Rücksendung von Waren. Auch spezifische Verfahren für die Ausfuhr von Pferden sind geregelt. Nutzen Sie die bereitgestellten Informationen, um Ihre Exportprozesse effizient zu gestalten.
Besondere Ausfuhrverfahren: Überblick
In diesem Bereich finden Sie einen Überblick über alle besonderen Ausfuhrverfahren: Zugelassener Versender (ZE), Vorübergehende Ausfuhr (ZAVV- Carnet ATA), Reparatur und Veredelungsverkehr, Rücksendungen von Waren, Zollfreilager und Lagerverkehr und vorübergehende sowie definitive Ausfuhr von Pferden.
Zugelassener Versender (ZV)
Die Einführung des Passar-Systems bringt Veränderungen für Exportprozesse und IT-Systeme. Das Verfahren des zugelassenen Versenders richtet sich besonders an Spediteure und Exporteure, die regelmäßig Zollanmeldungen vornehmen. Es ermöglicht flexible Abläufe und verhindert Staus an Grenzen, indem Kontrollen am Unternehmenssitz durchgeführt werden können.
Vorübergehende Ausfuhr
Die vorübergehende Ausfuhr erlaubt es Ihnen, Waren zur vorübergehenden Nutzung gebührenfrei ins Ausland zu bringen und nach der Nutzung unverändert wieder einzuführen. Das detaillierte Verfahren spart Abgaben und erfordert eine sorgfältige Vorbereitung und Überwachung. Die Voraussetzungen und spezifischen Zolldokumente wie ZAVV oder Carnet ATA müssen erfüllt bzw. verwendet werden.
Passiver Veredelungsverkehr
Der passive Veredelungsverkehr beschreibt die vorübergehende Ausfuhr von Waren zur Bearbeitung, die anschliessend zollfrei oder zollermässigt wiedereingeführt werden können. Dies erfordert eine Bewilligung und wird durch das neue Warenverkehrssystem «Passar» beeinflusst.
Ausländische Rückwaren
Die Einführung des neuen Warenverkehrssystems Passar betrifft die Rückerstattung von Importzöllen für ausländische Rückwaren, die in die Schweiz importiert und unverändert zurückgesendet werden.
Zollfreilager und Lagerverkehr
Erhalten Sie umfassende Informationen über die verschiedenen Arten von Zollfreilagern, offenen Zolllagern und Lagermöglichkeiten für Massengüter. Perfekt für Unternehmen und Privatpersonen, die sich über Lageroptionen im zollfreien Bereich informieren möchten.
Pferde – definitive Ausfuhr
Wenn Sie ein Pferd dauerhaft ins Ausland verbringen, müssen Sie eine Exportzollanmeldung einreichen und spezifische Dokumente wie den Equidenpass vorlegen. Vor der Ausfuhr sollten Sie die Zollformalitäten im Zielland sowie in den Transitländern klaeren. Bei der Ausfuhr aus der Schweiz werden keine Abgaben erhoben.