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Pferde – definitive Ausfuhr

Wenn Sie ein Pferd dauerhaft ins Ausland verbringen, müssen Sie eine Exportzollanmeldung einreichen und spezifische Dokumente wie den Equidenpass vorlegen. Vor der Ausfuhr sollten Sie die Zollformalitäten im Zielland sowie in den Transitländern klaeren. Bei der Ausfuhr aus der Schweiz werden keine Abgaben erhoben.

Die Einführung des neuen Warenverkehrssystems «Passar» hat Auswirkungen auf die Abläufe und IT-Systeme im Bereich der Durchfuhr.  Mehr Informationen

Ist ein Pferd zum endgültigen Verbleib im Ausland bestimmt, müssen Sie bei uns eine Ausfuhrzollanmeldung bzw. eine Warenanmeldung Ausfuhr für vornehmen. Zusätzlich legen Sie folgende Dokumente vor bzw. laden Sie diese in Chartera Input hoch:

  • Handelsrechnung oder Kaufvertrag
  • Equidenpass

Bei der Ausfuhr erheben wir keine Abgaben.

Wir empfehlen Ihnen, bereits vor der Ausfuhr aus der Schweiz die Zollformalitäten im Bestimmungsland und in allfälligen Transitländern abzuklären (Vorgehen, Kosten usw.). Folgen Sie diesem Link: WCO-OMD.

Informationen zur vorübergehenden Ausfuhr finden Sie unter folgendem Link: Pferde - vorübergehende Ausfuhr.

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV.

Wenn Sie alle nötigen Informationen gefunden haben,

  • können Sie Ihr Pferd elektronisch mit der passenden Applikation anmelden oder
  • durch eine Verzollungsagentur/Speditionsunternehmung anmelden lassen.

Unsere Öffnungszeiten und Adressen

Bitte beachten Sie für die Zollanmeldung (Veranlagung) von Handelswaren die Öffnungszeiten der Zollstellen. Zollanmeldungen sind von Montag bis Freitag während der Veranlagungszeiten möglich, einige Zollstellen haben zusätzlich am Samstagvormittag geöffnet. Die detaillierten Öffnungszeiten finden Sie im Dienststellenverzeichnis.

Weitere Informationen

Auskunftszentrale für Zollbestimmungen