Durch diese Dienstleistungen wird der administrative Aufwand im Zusammenhang mit Zollgeschäften für Sie reduziert, z.B. zugelassener Versender oder Empfänger, oder erst ermöglicht.
Für die Abgabenbelastung von ausländischen Fahrzeugen, die mit einem LSVA-Erfassungsgerät ausgerüstet werden, muss der Fahrzeughalter zwingend ein LSVA-Konto beim Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) eröffnen.
Kein Eintippen mehr von Kontodaten, Betrag und Referenznummer. Mit wenigen Mausklicks können Sie die E-Rechnung im Online Banking prüfen und zur Zahlung freigeben.