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Rückerstattungen und Begünstigungen

Unter bestimmten Bedingungen können wir Ihnen Abgaben zurückerstatten, z.B. die CO2 Abgaben oder Mineralöl-Rückerstattung.

Überblick über Rückerstattung und Zollbegünstigungen erhalten Sie unter diesem Hauptnavigationspunkt in der Rubrik «Informationen Firmen»:

Befreiungen, Vergünstigungen und Zollpräferenzen