Umwelt
Diese Seite bietet wichtige Informationen über Artenschutz (CITES), die Regulierung von Jagd und Fischerei, den Umgang mit gefährlichen Chemikalien und Pestiziden, sowie Massnahmen zur Abfallwirtschaft und Luftreinhaltung.
Artenschutz (CITES)
Der illegale Handel mit exotischen Tier- und Pflanzenarten ist ein einträgliches Geschäft, allerdings mit dramatischen Folgen. Viele frei lebende Tier- und Pflanzenarten sind in ihrem Bestand gefährdet oder vom Aussterben bedroht.
Jagd (Wildlebende Tiere) und Fischerei
Die Ein-, Aus- und Durchfuhr von geschützten Tieren und Produkten aus Wildtieren unterliegt den Bestimmungen der Artenschutzverordnung. Mit einer Bewilligung können bestimmte lebende Fische und Krebse für den Verzehr importiert werden. Ziel der gesetzlichen Regelungen ist der Schutz bedrohter Arten und die Förderung der Artenvielfalt.
Gefährliche Chemikalien und Pestizide
Die Schweiz beteiligt sich am internationalen PIC-Verfahren zur Regelung des Handels mit gefährlichen Chemikalien und Pestiziden. Ein spezieller Fokus liegt auf der Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung und den Importentscheidungen gemäss den Verträgen.
Abfälle
Die Abfallgesetzgebung stellt sicher, das Abfälle nur an geeignete Entsorgungsunternehmen übergeben werden. Im grenzüberschreitenden Verkehr sind das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) sowie das Bundesamt für Umwelt (BAFU) für den Vollzug verantwortlich.
Luftreinhaltung und ozonschichtabbauende Stoffe
Im grenzüberschreitenden Verkehr ist das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) sowie das Bundesamt für Umwelt (BAFU) für den Vollzug folgender Bestimmungen verantwortlich.