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Ich wohne in der Schweiz und reise ins Ausland

Schweizerinnen und Schweizer können mit einem abgelaufenen Ausweisdokument in die Schweiz zurückkehren, indem sie ihren Schweizer Bürgernachweis vorlegen. Zollbestimmungen ermöglichen die zollfreie Einfuhr von Produkten für den persönlichen Gebrauch, die einen Gesamtwert von 150 Franken nicht überschreiten.

 Eine Frau steht an einem Gepaeckband am Flughafen und schaut auf ihr Smartphone. Im Hintergrund sind andere Reisende zu sehen.

Seit 1.1.2025 dürfen Waren zum privaten Gebrauch von Reisenden oder zum Verschenken nur noch bis zu einem Wert von 150 Franken pro Person und Tag steuerfrei eingeführt werden.

Weitere Informationen

Brauchen Schweizer Staatsbürger einen gültigen Ausweis, um in die Schweiz zurück zu reisen?

Schweizerinnen und Schweizer haben ein Einreiserecht. Es genügt, wenn sie einen Reisepass oder eine Identitätskarte zeigen. Ein abgelaufener Pass kann in diesem Fall als Nachweis für das Schweizer Bürgerrecht dienen. Auch eine abgelaufene Identitätskarte oder ein Führerschein können diesen Zweck erfüllen.

Wie erhalte ich die Mehrwertsteuer von Waren zurück, die ich im Ausland gekauft habe?

Der Schweizer Zoll kann Ihnen die ausländische Mehrwertsteuer nicht zurückerstatten und auch keine weiterführenden Informationen geben. Am besten erkundigen Sie sich bei den Zollbehörden des jeweiligen Ursprungslandes oder bei der Verkaufsstelle. Die ausländischen Zollbehörden finden auf der Website der Weltzollorganisation.

Was muss ich bei der Rückkehr aus dem Ausland in der Schweiz verzollen und welche Waren sind bewilligungspflichtig?

Wenn Sie in die Schweiz zurückreisen, dürfen Sie Waren für den Privatgebrauch oder zum Verschenken bis zu einem Gesamtwert von 150 Franken mehrwertsteuerfrei einführen. Dabei handelt es sich um die sogenannte «Wertfreigrenze».

Die Wertfreigrenze gilt nur einmal pro Tag und pro Person. Übersteigt der Gesamtwert der eingeführten Waren nach Abzug der ausländische Mehrwertsteuer 150 Franken, müssen Sie für die gesamte Ware die Mehrwertsteuer bezahlen. Eine detaillierte Übersicht inklusive Anwendungsbeispielen zur Wertfreigrenze finden Sie hier.

Für bestimmte Güter existieren zusätzliche Bestimmungen, was die Einfuhrmenge betrifft. Namentlich handelt es sich dabei um Lebensmittel, Alkohol und Tabak. Bei solchen «sensiblen Waren» bestehen Freimengen, die auf dieser Tabelle aufgelistet sind. Solange die sensiblen Güter die Freimengen nicht überschreiten, gelten sie als Zollfrei und es fallen keine Gebühren an. Wer bei der Rückreise die Freimengen überschreitet, muss die Waren verzollen.

Mit der App «QuickZoll» können sie als Privatperson Ihre Waren selbstständig zur Einfuhr anmelden und anfallende Abgaben direkt bezahlen – ohne sich registrieren zu müssen. Danach dürfen Sie Ihre Ware über sämtliche Schweizer Grenzübergänge einführen.

Beachten Sie jedoch, dass es Waren gibt, die bewilligungspflichtig sind, Beschränkungen unterliegen oder verboten sind. Hierzu gehören zum Beispiel Waffen, Kulturgüter, Betäubungsmittel oder Feuerwerk. Auch bei Tieren und Pflanzen oder Souvenirs die, aus Tier- und Pflanzenteilen gemacht sind, bestehen Einfuhrverbote. Informieren Sie sich hier über die geltenden Regeln.

Für die Reise mit Haustieren gibt es ebenfalls Vorschriften. Informieren Sie sich deshalb frühzeitig auf unserer Website.

Was passiert mit gefälschten Marken beim Zoll?

Ein Paar Gucci-Schuhe für 20 Euro klingt zwar nach einem unwiderstehlichen Angebot, das jedoch zu schön ist, um wahr zu sein. Denn in einem solchen Fall haben Sie wahrscheinlich eine Markenfälschung erstanden. Es ist grundsätzlich verboten, Marken- oder Designfälschungen in die Schweiz zu bringen oder aus der Schweiz auszuführen. Das gilt auch für Waren, die Sie für den Privatgebrauch ein- oder ausführen. Sollten Sie gefälschte Marken mitführen – egal ob neuwertig oder gebraucht – kann der Zoll Ihnen diese beim Grenzübertritt abnehmen und vernichten.

Welche Risiken bergen Tier- und Pflanzenarten, die ich in die Schweiz mitbringe?

Es gibt Tiere und Pflanzen, die nicht von Natur aus in der Schweiz vorkommen, sondern durch den Menschen eingeschleppt sind. Manche dieser Arten sind «invasiv» und damit problematisch für Mensch und Umwelt, können Ernteverluste verursachen oder die Biodiversität bedrohen. Pflanzen und Tiere gehören deshalb nicht ins Reisegepäck. Auf der neuen Website Pack keine Risiken ein! - Schütz dich und deine Umwelt des Bundesamts für Umwelt (BAFU) finden Sie praktische Informationen und Wegleitungen zu diesem Thema.

Eine rote Tasche mit stilisierten Schädlingen und Pflanzen. Der Text lautet: "Pack keine Risiken ein! Schütz dich und die Umwelt."

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