Gesundheit, Lebensmittelrecht
Auf der verlinkten Seite erhalten Sie umfassende Informationen zu Heilmitteln, Doping, Betäubungsmitteln sowie Lebensmitteln und Gebrauchsgegenständen. Ebenfalls behandelt werden Tiere und Tierprodukte.
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Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände
Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände müssen sicher sein und die Gesundheit der Bevölkerung schützen. Die rechtlichen Grundlagen und Kontrollen bei Einfuhr, Durchfuhr und Ausfuhr stellen sicher, dass alle Anforderungen erfüllt werden. Die Kantone führen die nötigen Inspektionen im Inland durch. Für den privaten Gebrauch bestimmte Lebensmittel fallen nicht unter das Lebensmittelrecht.
Heilmittel und Doping
In der Schweiz gelten strenge Vorschriften zur Kontrolle des Handels mit Heilmitteln und Dopingprodukten. Die Zollbehörden überwachen die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen, während Swissmedic und Antidoping Schweiz die Entscheidung über verdächtige Sendungen treffen.
Betäubungsmittel und Vorläuferstoffe
Um die Gesundheit der Bevölkerung zu schützen und Verstösse zu verhindern, unterliegen Betäubungsmittel strengen Regeln. Die Zollstellen überprüfen die erforderlichen Swissmedic-Bewilligungen, um Schmuggel zu vermeiden. Bei einem Verstoss nehmen sie Kontakt mit den zuständigen Stellen auf.
Tiere und Tierprodukte
Tiere und Tierprodukte, die Sie aus Drittstaaten in die Schweiz einführen möchten, müssen einer veterinärrechtlichen Grenzkontrolle unterzogen werden. Diese Kontrollen finden beim ersten Eintritt in den gemeinsamen Veterinärraum EU-Schweiz statt. Für die Deklaration sind in der Schweiz ausschliesslich die Zollstellen am Flughafen Zürich und Genf zuständig.